Dortmund. Ist er bei Rot gefahren oder nicht? Ein junger Dortmunder hat gegen ein Bußgeld geklagt – und gewonnen. Die Stadt Dortmund wiegelt ab.
„Der berühmte Südwallblitzer ist geknackt!!!“, schreibt Özkan Arikan auf Facebook. Der Dortmunder Anwalt hatte einen jungen Mann vertreten, der gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt vor Gericht gezogen war. Er sei an der großen Südwall-Kreuzung am Stadthaus bei Rot gefahren, so der Vorwurf. Das sah der junge Fahrer ganz anders – und legte Widerspruch ein.
Das Dortmunder Amtsgericht hat das Verfahren tatsächlich eingestellt. Zahlen muss der junge Dortmunder das Knöllchen nicht, und Punkte in Flensburg bleiben ihm auch erspart. Wie kam es dazu?
Dortmunder Anwalt: Gutachten könnte auf Fehlfunktion hinweisen
Dazu der Anwalt: Ein von ihm bestelltes Gutachten zeige, dass die Messung „Auffälligkeiten“ aufweise, die auf eine Fehlfunktion des Geräts hindeuten könnten. Unter anderem gebe es Unstimmigkeiten bei der „Fotoposition“ des geblitzten Autos.
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Zudem war ein Messbeamter der Stadt als Zeuge geladen. Er habe die „dauerhafte Fehlerhaftigkeit des Geräts“ bestätigt, schreibt der Anwalt. Der Blitzer zeige „täglich verschiedene Fehlerhinweise“, sagte der Beamte. Ein besonders pikanter Vorwurf: Der Stadtbeamte habe ausgesagt, sein Chef habe das Team angewiesen, die Blitzerbilder trotz Meldungen zu verwerten. Das Messergebnis werde von den Meldungen schließlich nicht beeinflusst.
Stadt Dortmund: Hinweismeldungen sind keine Fehlermeldungen
Die Stadt Dortmund lehnt sämtliche Vorwürfe ab. Selbstverständlich spucke das Gerät Hinweismeldungen aus – aber das seien laut Hersteller nur vorschriftsgemäße Infos. Die Mitarbeitenden bestätigen die Meldung, klicken sie weg und machen mit der Auswertung weiter. Die Messergebnisse seien rechtlich korrekt.
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Außerdem habe der Hersteller die Daten des beanstandeten Rotlicht-Falles überprüft. Auffälligkeiten gebe es nicht. Das standardisierte Messsystem arbeite fehlerfrei – das bestätige auch ein Dekra-Gutachten des Amtsgerichts Dortmund von Ende 2021. In der Stellungnahme der Stadt heißt es: „Es gab weder Störungen im Messbetrieb, noch sind irgendwelche Fehlercodes oder Unstimmigkeiten aufgetreten. Es liegt auch keine dauerhafte Fehlerhaftigkeit oder Störung der Anlage vor.“ Unter anderem sei dokumentiert, dass der Dortmunder Südwall-Blitzer bei der „Unterschreitung der Mindestgelbphasendauer“ von 3 Sekunden keine Rotlichtverstöße anzeige.
Dortmunder Amtsrichter: Es könnte weitere Klagen geben
Der Sachverhalt lande sicher noch mal vor dem Amtsgericht, vermutet Gerichtssprecher Michael Tebbe. Geklärt sei schließlich gar nichts – das Verfahren wurde lediglich eingestellt, ein weiteres Gutachten habe es nicht gegeben. „Das war dem Kollegen für einen simplen Rotlichtverstoß zu viel Aufwand“, vermutet Tebbe.
Es sei aber gut möglich, dass noch mehr Geblitzte gegen den Bußgeldbescheid vorgehen, meint er. „Wenn sie schon bezahlt haben ist es natürlich zu spät – der Widerspruch ist innerhalb von 14 Tagen fällig“, erklärt der Richter. Aber der Blitzer hat gerade an dieser Kreuzung viel zu tun. Der Dortmunder Wall kämpft seit Monaten gegen die Tuning- und Raserszene.