Bottrop. Zehntausende Verstöße sind seit der Eröffnung im März registriert worden. Was die Stadt Bottrop seitdem an Bußgeldern eingenommen hat.
Jedes zu schwere Fahrzeug an der Wiege- und Schrankenanlage der A42 auf Bottroper Gebiet lässt die Stadtkasse klingeln. Auf WAZ-Nachfrage teilt die Verwaltung mit, dass sich seit in Inbetriebnahme am 28. März die Bußgeldeinnahmen auf exakt 1.876.975,81 Euro belaufen.
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Stadtsprecher Ulrich Schulze betont in dem Zusammenhang das Wort „müssten“. „Noch sind nicht alle verhängten Bußgelder bezahlt. Tatsächlich bezahlt wurden bisher 519.738,37 Euro“, so der Stadtsprecher. Bottrop wartet also noch auf Bußgelder von Verkehrssündern in Höhe von 1.357.237,44 Euro.
So viele Verstöße hat es seit der Inbetriebnahme vor Bottrop-Süd gegeben
Die Verzögerung kann zum einen daran liegen, dass noch nicht alle Fahrzeughalter bezahlt haben. Zum anderen sind vonseiten der Stadt noch gar nicht alle Bescheide verschickt. Seit Inbetriebnahme der Anlage am 28. März habe es laut Stadtsprecher vor der Ausfahrt Bottrop-Süd insgesamt 22.020 Verstöße (Stand: 9. September) gegeben. Von diesen Verstößen seien bisher 17.816 bearbeitet worden.
Das heißt: Mehr als viertausend Verkehrsteilnehmer werden demnächst noch Post von der Stadt Bottrop im Briefkasten haben. Vor allem Fahrzeuge über 3,5 Tonnen werden dank der Wiegeanlage aus dem Verkehr gezogen. Betroffen sind laut Stadtsprecher: „Lkw, Busse, Wohnmobile, Pkw mit Anhänger und Sprinter.“
Sprecher der Stadt Bottrop erklärt, was mit den Bußgeldeinnahmen passiert
Und was passiert mit den Bußgeldeinnahmen? „Die Einnahmen werden über die Haushaltsstellen des Straßenverkehrsamtes vereinnahmt und fließen so in den Haushalt der Stadt ein“, teilt Ulrich Schulze mit.
Die Stadt Bottrop profitiert bei Verstößen jedoch nur von der Wiege- und Schrankenanlage der A42 in Richtung Dortmund. Die andere Anlage, kurz vor dem Autobahnkreuz Essen-Nord, liegt auf Essener Stadtgebiet.
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Bei Verkehrsteilnehmern mit einem Fahrzeug von mehr als 3,5 Tonnen senkt sich die Schranke. Letztlich wird wegen der Gewichtsüberschreitung ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro fällig, zuzüglich Gebühren. Mithilfe von Kameras und Sensoren an der Anlage wird jedes Fahrzeug vermessen. Eine Wiegeeinrichtung, die in der Fahrbahn verbaut ist, misst das Gewicht während der Fahrt. Auch das Nummernschild wird erfasst.
Weil die abbruchreife A42-Brücke über dem Rhein-Herne-Kanal nur für Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen zugelassen ist, werden schwere Fahrzeuge wie Lkw entweder über die B224 oder über die Abfahrt Bottrop-Süd abgleitet.