Bottrop. In Bottrop wurden zuletzt mehr als 100 neue Sozialwohnungen gebaut. Darum sind sie für die Bottroper, die soziale Hilfen brauchen, oft zu teuer.
Mehr als 500 neue Wohnungen sind in den vorigen beiden Jahren in Bottrop gebaut worden. Darunter waren etwas mehr als hundert neue Sozialwohnungen. Diejenigen Bottroper Bürger, die am meisten auf soziale Hilfen angewiesen sind, können sich neue Sozialwohnungen allerdings oft gar nicht leisten. Denn die Mieten neuer Sozialwohnungen sind für sie zu hoch. Außer dieser Unverhältnismäßigkeit geht aus dem jüngsten Wohnbauflächenbericht der Stadt hervor, dass Sozialwohnungen vor allem im Süden der Stadt gebaut werden. Im größten Kirchhellener Neubaugebiet Schultenkamp dagegen entstand keine einzige.
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Beigeordneter Klaus Müller unterstreicht, dass die Stadt sich weiterhin intensiv darum kümmert, dass in Bottrop auch sozial geförderte Wohnungen gebaut werden. „Wir haben regelmäßig zusätzliche Fördergelder nach Bottrop geholt und können so mehr Sozialwohnungen bauen als sonst“, sagte Müller im Ratsausschuss für Stadtplanung. Möglich sei das immer dann, wenn andere Städte ihre Förderquoten für den sozialen Wohnungsbau nicht ausschöpften.
Gut 25 Prozent aller neuen Bottroper Wohnungen sind sozial gefördert
Die Stadt hat daher in den vorigen beiden Jahren ihr Ziel erreicht, dass in Bottrop insgesamt gut ein Viertel aller neuen Wohnungen sozial gefördert ist. So sind unter den 506 Neubauten in Bottrop insgesamt 132 genehmigte Sozialwohnungen. Fertig waren bis Ende 2020 laut Verwaltungsbericht allerdings erst 106 Sozialwohnungen. Insgesamt gab es Anfang 2020 um die 5300 Sozialwohnungen in Bottrop. Davon liegen jeweils rund 1500 in der Boy und auf dem Eigen sowie 1300 in der Stadtmitte. Das sind jeweils mehr als dreimal so viele wie in Kirchhellen. Noch weniger Sozialwohnungen als dort gibt es nur im Fuhlenbrock.
Ratsvertreter merkten kritisch an, dass über die Jahre immer mehr Sozialwohnungen verloren gehen, weil die Fristen dafür inzwischen abgelaufen sind, doch Planungsamtsleiterin Christina Kleinhans sieht darin kein so großes Problem. „Wohnungen, die aus der Sozialbindung fallen, sind oft immer noch preiswerter als neue geförderte Wohnungen“, macht sie klar. Außerdem steuert die Stadt dem entgegen, indem ältere Sozialwohnungen mit Hilfe von Fördergeldern renoviert werden und so ihren Status behalten. „Wir sind da auf einem guten Weg“, versichert Baudezernent Müller.
Durch Modernisierung bleiben Bottroper Sozialwohnungen erhalten
Allein in den vorigen beiden Jahren blieben durch solche Modernisierungen, für die es von der NRW-Bank günstige Kredite gibt, um die 70 Sozialwohnungen erhalten. Als größtes Beispiel führt der Wohnbaubericht der Stadtverwaltung den Umbau des Germania-Ecks an. Dort hatte die städtische Wohnungsgesellschaft GBB an der Scharnhölzstraße und an der Germaniastraße 21 Sozialwohnungen renoviert. Die Stadt-Tochter sorgte auch für das größte im Jahr 2020 bewilligte soziale Neubauprojekt. So liegen in dem Quartier, das die GBB zwischen Ostring und Beckstraße bauen wird, rund neue 60 Sozialwohnungen.
Wohnberechtigungsschein
In einer Sozialwohnung kann nur jemand wohnen, dessen Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Außerdem darf die Wohnung nicht zu groß sein. Für Einzelne zum Beispiel darf die Wohnung höchstens 50 Quadratmeter groß sein. Die Einkommensgrenze liegt dann bei 19.350 Euro brutto im Jahr, heißt es auf der Internetseite der Stadt.
Um in eine Sozialwohnung einziehen zu können, benötigen Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein. Dieser ist im Bottroper Stadtplanungsamt gegen Gebühren in der Abteilung für Wohnungswesen erhältlich.
Allerdings kommen solche neuen Sozialwohnungen für Wohnungssuchende, die soziale Hilfen brauchen, oft nicht in Frage, heißt es in dem Verwaltungsbericht ausdrücklich. Denn danach darf das Jobcenter die aktuellen Kaltmieten von 5,90 Euro pro Quadratmeter für Sozialwohnungen nicht pauschal bezahlen. Das Jobcenter erstattet pro Person in der Regel 5,75 Euro je Quadratmeter, und bei Wohnungen für zwei Personen nur noch 5,55 Euro pro Kopf. Neue Sozialwohnungen können sich erst wieder fünfköpfige Familien leisten. Denn für sie übernimmt das Jobcenter pro Person eine Kaltmiete von 5,97 Euro pro Quadratmeter und damit sogar etwas mehr als die höchste Fördermiete. Alle anderen haben nur die Chance, sich ältere Wohnungen zu suchen, die preiswert genug sind.