Bottrop. Ein Prozess in Bottrop hat für eine Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof gesorgt: Warum Booking.com nun seinen Buchungsablauf ändern muss.
So etwas passiert höchst selten: Ein Prozess am Bottroper Amtsgericht hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof ausgelöst – und die bringt nun die Online-Reiseagentur Booking.com in Bredouille.
„Das ist schon eine schöne Sache“, sagt Reiner Peters. „Davon zehrt man noch lange.“ In einem Prozess am Amtsgericht vertritt der Rechtsanwalt einen Bottroper, der von der Inhaberin eines niedersächsischen Hotels verklagt wird. Der Hintergrund: Der Mann wollte über Booking.com vier Doppelzimmer für fünf Nächte in einem Hotel im niedersächsischen Krummhörn-Greetsiel reservieren. Für sich und seinen Kegelclub, erzählt sein Anwalt. Sein letzter Klick auf der Internetseite war auf den Button „Buchung abschließen“.
Europäischer Gerichtshof nimmt sich Fall aus Bottrop um Booking.com an
Die Gruppe ist aber nie erschienen – und der Bottroper glaubte auch nicht, eine verbindliche Buchung getätigt zu haben. Die Hoteleigentümerin forderte 2240 Euro Stornierungsgebühren ein; nachdem der Bottroper nicht zahlte, verklagte sie ihn. Weil dessen Rechtsanwalt Reiner Peters europäisches Recht berührt sah, beantragte er, dass das Bottroper Amtsgericht den Fall dem EuGH vorlegt.
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Der Europäische Gerichtshof wiederum urteilte nun, „dass der Begriff ,Buchung’ in den Worten ,Buchung abschließen’ nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht zwangsläufig mit der Eingehung einer Verpflichtung zur Zahlung eines Entgelts verbunden werde, sondern häufig auch als Synonym für eine ,unentgeltliche Vorbestellung oder Reservierung’ verwendet werde“.
Bottroper Rechtsanwalt: „Booking.com hat den schwarzen Peter“
Nach EU- und deutschem Recht sind „zahlungspflichtig bestellen“ und entsprechend eindeutige Formulierungen in Ordnung. Booking.com nutzt neben „Buchung abschließen“ auch etwa „Buchen“ oder „Jetzt buchen“. Verbraucherschützer und der Hotelverband Deutschland zeigten sich erfreut von der Entscheidung des EuGH. Booking.com teilte lediglich mit: „Wir prüfen derzeit die Details des Falles und wie diese mit Booking.com zusammenhängen.“
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Für Reiner Peters bedeutet das Urteil des höchsten Rechtorgans der Europäischen Union, dass die Klage vor dem Bottroper Amtsgericht gegen seinen Mandanten abgewiesen werden wird. „Und Booking.com hat jetzt den schwarzen Peter“, sagt der Bottroper Rechtsanwalt. „Ich würde nun gerne den Prozess des Hotels gegen Booking.com führen.“ Aber ob die Besitzerin ihn beauftragt . . .