Bochum. Ein Bochumer Häftling begleitete einen Kantinenchef der JVA bei einem Großeinkauf. Draußen hatten Komplizen ein Drogenversteck vorbereitet.
Bisher fiel der 36-jährige Angeklagte bei der Strafjustiz vor allem mit Betrügereien auf. Mehrfach saß er im Gefängnis. Bei einem Strafvollzug in der JVA Bochum betätigte er sich aber auch als Drogenkurier und nutzte dazu einen Ausflug zu einem Bochumer Großmarkt. Am Dienstag (11.2.) verurteilte ihn deshalb das Schöffengericht ein weiteres Mal.
Der mehrfache Vater, der 13 Eintragungen im Vorstrafenregister hat, verbüßte im Jahr 2021 eine Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten wegen Betruges und Unterschlagung. Er führte sich offenbar gut in der Krümmede, denn er genoss Lockerungen im Vollzug. So durfte er am 21. Dezember mit einem Kantinenchef zum Edeka-Großmarkt in Hofstede fahren, um Großeinkäufe zu tätigen. Das nutze der 36-Jährige für einen Drogenschmuggel aus.
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Mit zwei Komplizen in und außerhalb der Haft hatte er die Tat vorbereitet: Unter dem Waschbecken der Behindertentoilette des Marktes waren 113 Gramm Haschisch versteckt. Mit einem Kleber. Das Rauschgift nahm der 36-Jährige an sich und brachte es heimlich einem Mithäftling mit. Dieser entlohnte ihn laut Anklage mit 500 Euro.
„Mein Mandant räumt die Vorwürfe mit dem Ausdruck größten Bedauerns ein“
Wie genau er die Drogen an den JVA-Bediensteten vorbeischleusen konnte, wurde im Prozess mit keinem Wort erörtert. Verteidiger Michael Emde sagte nur: „Mein Mandant räumt die Vorwürfe mit dem Ausdruck größten Bedauerns ein.“ Ansonsten gebe der Angeklagte keine weitere Auskunft.
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Bereits zu Prozessbeginn hatten Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung einen Deal geschlossen: Bei einem Geständnis gebe es eine Bewährungsstrafe zwischen acht und zehn Monaten. Zugeben musste der Angeklagte dafür auch, dass er im Jahr 2023 in einem Drogenprozess gegen eine andere Person im Zeugenstand bestritten hatte, an dem Schmuggel beteiligt gewesen zu sein. Auch diese uneidliche Falschaussage räumte der 36-Jährige jetzt ein.
Das Schöffengericht verurteilte ihn zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Als Auflage muss er 3000 Euro an die Krisenhilfe Bochum zahlen. Den Schmuggellohn, die 500 Euro, muss er ebenfalls abgeben. Obendrauf kommen noch die Prozesskosten.
Angeklagter verdient mehr als ein Oberstaatsanwalt
Der Angeklagte wird dies alles zahlen können, denn in der JVA Bochum hat er sich zum Koch ausbilden lassen. In diesem Beruf hat er sich zum leitenden Küchenmeister bei einem bekannten Caterer hochgearbeitet und verdient mehr als ein Oberstaatsanwalt.
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Mit dem Urteil ist das Strafverfahren für ihn jetzt aber noch nicht erledigt. Er steht wegen früherer Verurteilungen noch unter „Führungsaufsicht“ und muss regelmäßig einen Bewährungshelfer aufsuchen. Das klappt aber nur mehr schlecht als recht. Die Richterin ermahnte ihn, endlich sein Leben in den Griff zu bekommen, weil die Strafaussetzung zur Bewährung sonst auch widerrufen werden könne. „Das ist hier keine Spaßveranstaltung!“