Bochum-Hordel. Jahrzehntelang war es in einer Bochumer Siedlung illegal, im Vorgarten zu parken. Daran hielt sich niemand. Nun will die Stadt die Regeln ändern.
Der Streit ums Parken in der alten Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide währte lange, ging sogar vor Gericht: Ein Ehepaar hatte geklagt, weil sein gepflasterter Parkplatz verschwinden sollte; der Stellplatz durfte bleiben. In der Siedlung zählte die Stadt 100 illegale Stellplätze. Denn entgegen der städtischen Vorgaben stellten viele Bewohner ihre Pkw in den Vorgärten ab oder errichteten Carports, die ebenso wenig Beifall fanden bei Verfechtern der 1980 erlassenen Gestaltungssatzung. Sie alle werden den Ruch des Illegalen verlieren. Der Planungsausschuss entschied jetzt einstimmig, die Regeln zu ändern.
Charme der Bochumer Bergarbeitersiedlung erhalten
Parallel hatte die Stadt einen Bebauungsplan verabschiedet, um den Charme der Siedlung zu erhalten. Er setzte auch die Standorte und Garagen fest, weil die Anwohnerstraßen häufig an der Grenze ihrer Aufnahmekapazität bei Stellplätzen sind. Überall dort, wo Autos in den Vorgärten standen, wurde nach Ansicht der Stadt das grüne Erscheinungsbild der Kappskolonie zerstört.
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Das konnte den Bau weiterer illegaler Stellplätze offensichtlich nicht verhindern. Eine Kammer im Verwaltungsgericht hatte bei einem anderen Rechtsstreit angedeutet, dass die Gestaltungssatzung wohl unwirksam sein könnte und geändert werden müsste.
Deshalb wird jetzt ein neuer Bebauungsplan aufgestellt. Für die Verwaltung besteht kaum Ermessensspielraum, die Legalisierung illegal angelegter Stellplätze im Vorgarten zu verhindern bzw. bei Neuanträgen diese abzulehnen. Durch die Änderung des alten Bebauungsplanes Nr. 482 sollen nunmehr auch in Vorgärten Stellplätze allgemein zulässig werden. Auch Wärmepumpen werden jetzt erlaubt.
Stadtsprecher Peter van Dyk erklärt auf Anfrage: „Es gab in der Tat unterschiedliche Auffassungen über die Zulässigkeit einiger Stellplätze in Vorgärten der Dahlhauser Heide. Inzwischen gibt es die rechtliche Einschätzung, dass die Vorschriften so anzupassen seien, dass unter bestimmten Voraussetzungen Stellplätze in Vorgärten zulässig werden.“
Stadt Bochum will die Menschen in der Siedlung informieren
Parallel zum neuen Bebauungsplan wird es auch eine neue Gestaltungssatzung geben. Der Bebauungsplan regelt die Zulässigkeit von Parkplätzen und Wärmepumpen, die Satzung schreibt die Gestaltung vor, wie Material, Optik und Abschirmung der Wärmepumpen durch Bepflanzung.
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Peter van Dyk: „Der Satzungsbeschluss ist für das Frühjahr 2025 geplant. Dieser soll zeitgleich mit dem Beschluss zur Änderung der Gestaltungssatzung erfolgen.“ Das heißt, Erleichterungen bei der Errichtung von Stellplätzen in Vorgärten könnten nach Beschluss der Bebauungsplanänderung und Änderung der Gestaltungssatzung im Frühjahr 2025 möglich sein. Nach den erfolgten politischen Beschlüssen wolle die Verwaltung die Menschen in der Kappskolonie über die Details der Änderungen informieren.
Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen
Einschränkungen gibt es aber weiterhin: In der beengten Dahlhauser Heide werden Carports und Garagen auch weiterhin nicht komplett zugelassen, da sie den Wert der Siedlung und der Gebäudeensembles negativ beeinflussen. Die Zulassung von Wärmepumpen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen, zu denen in der Gestaltungssatzung Dahlhauser Heide Regelungen enthalten sind, begünstigt nach Auffassung des Stadtplanungsamtes die Anpassung an eine zeitgemäße Energie- und Heizungsversorgung.
Der Parkdruck ist groß. Zwar errichtete die Stadt Bochum bisher vier Sammelstellplatzanlagen, die Anlage Wasserbankstraße/Hordeler Heide davon nur teilweise. Doch die reichen nicht aus, um den Bedarf zu decken. Vier weitere Parkanlagen waren geplant, wurden aber aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisiert: Grund dafür waren die zum Zeitpunkt der Planung 2018 bereits stark gestiegenen Baukosten in Höhe von 347.000 Euro. Die Bewohner zeigten angesichts der hohen Kosten wenig Interesse.
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Voraussetzung für den Bau weiterer Sammelanlagen war mindestens eine 50-prozentige Nachfrage. Die Stadt wollte die Interessenten vor dem Ausbau durch Kaufverträge binden. Die Stellplätze wollte die Stadt in Form eines Miteigentumsanteils an der gesamten Fläche der jeweiligen Stellplatzsammelanlage anbieten. Auf diesen Flächen sollte auch der Bau von Garagen möglich sein, indes nur, wenn ein einheitliches Erscheinungsbild gewährleistet wäre.