Hordel. . Dahlhauser Heide: Ehepaar hatte gegen Beseitigung geklagt. Stadt zog Bescheid zurück. 100 Stellplätze in der Siedlung sind laut Bebaungsplan illegal errichtet.
Die Gestaltungssatzung wird für viele Anwohner der Dahlhauser Heide zum Dauerthema. Vorerst auf Eis liegt ein wesentlich größeres Problem für viele Anlieger. Antje und Olaf F. wohnen an der Hauptflözstraße. Sie hatten, wie viele Siedler auch, einen gepflasterten Stellplatz errichtet: ein Verstoß gegen den Bebauungsplan. Per Ordnungsverfügung hatte die Stadt schon vor zwei Jahren die Beseitigung verlangt. Die Eheleute klagten gegen die Stadt. Doch bevor es jetzt zum Termin vor dem Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen kam, zog die Stadt die Ordnungsverfügung zurück.
Die Kläger sahen in der städtischen Verfügung zur Beseitigung des gepflasterten Stellplatzes eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Bewohnern. Über 100 Stellplätze sind in der Siedlung von unterschiedlichen Eigentümern errichtet worden. Doch eine Verfügung zur Beseitigung sei nur gegen sie erlassen worden. Mit dem Rückzug der Stadt ist das Kapitel noch nicht abgeschlossen. Am 23. November hatte die Stadt zu einem Bürgerinformationsabend in die Epiphanias-Kirche eingeladen. Es ging in erster Linie um die Gestaltungssatzung, die erneut angepasst werden soll und betrifft u.a. Fenster, Türen, Erweiterung der Häuser, Farbgestaltung oder Dacheindeckung.
Gestsltungssatzung wurde 1980 aufgestellt
Die Stadt plant eine zukunftsorientierte Entwicklung, die sie aber gleichzeitig den Lebensverhältnissen der Bewohner anpassen möchte. Die Satzung wurde bereits 1980 aufgestellt, ist 2012 und 2013 ergänzt worden. Doch wurde bei dem Informationsabend auch deutlich, was nach dem gültigen Bebauungsplan möglich ist und was nicht.
Demnach ist das Errichten von gepflasterten Einstellflächen in den Vorgärten oder in der Nähe der Häuser nicht zulässig. Parkmöglichkeiten sind zwar außerhalb der Siedlung vorhanden, doch wollen die meisten Bewohner einen Stellplatz möglichst vor der Haustür. Viele der Siedler folgten dem Beispiel der Familie F. und legten einen Stellplatz mit gepflasterter Zufahrt vor oder neben ihrem Haus an.
Über 100 Stellplätze sind illegal
Nach dem Bebauungsplan sind demnach über 100 Stellplätze illegal angelegt worden. Möglicherweise steht die Aufhebung der Verfügung durch die Stadt auch im Zusammenhang mit der Gestaltungssatzung. Eine Kammer im Verwaltungsgericht hatte bei einem anderen Rechtsstreit angedeutet, dass die Gestaltungssatzung wohl unwirksam sein könnte und geändert werden müsste.
Die Stadtverwaltung wird jetzt überprüfen müssen, inwieweit auch eine neue Gestaltungssatzung Auswirkungen für die Mieter haben könnte, die Einstellplätze angelegt haben. Nicht auszuschließen ist, dass die Stadt dann über 100 Verfügungen erlässt und auch die Eheleute T. doch noch ihren Einstellplatz beseitigen müssen.
Charakter der Siedlung soll erhalten bleiben
Um den zusammenhängenden Charakter der Siedlung zu schützen, gleichzeitig aber eine Weiterentwicklung des baulichen Bestands zu ermöglichen, wird die im Jahr 1980 aufgestellte Gestaltungssatzung auf den aktuellen Stand gebracht.
Die Satzung gewähre genehmigten Gebäuden Bestandsschutz. Sandra Gonscherowski-Osthoff vom Bauordnungsamt erklärte in der Bürgerversammlung, dass Stellplätze in Vorgärten nicht zulässig seien und verwies auf den Bebauungsplan.