Bochum. Eigentlich sollten in Bochum alle Lernanfänger für die Grundschule angemeldet sein. Das hat nicht in allen Familien geklappt, mit diesen Folgen.
Zwischen dem 2. und 4. Dezember haben die Grundschulen die finalen Zusagen vergeben. 3244 Eltern haben ihre Kinder für die 42 städtischen Einrichtungen angemeldet. Das teilt die Stadt Bochum auf Anfrage der WAZ mit. Allerdings: Manche Eltern haben die Frist, die bis zum 15. November lief, verpasst.
„Zum heutigen Tage wurden durch die Schulen 64 Lernanfänger gemeldet, die noch nicht von ihren Eltern an einer Grundschule angemeldet wurde“, erklärt Charlotte Meitler, Sprecherin der Stadt Bochum, auf Anfrage der WAZ. Das Schulamt habe bereits begonnen, diese Eltern zu einer Schulanmeldung erneut schriftlich aufzufordern.
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So viele Eltern haben die Schulanmeldung in den Vorjahren verpasst
Immerhin: Im Vergleich zu den Vorjahren sind es deutlich weniger Eltern, die die Grundschulanmeldung verpasst haben. Zum Schuljahr 2024/25 waren es 79, im Jahr davor sogar 94.
Was passiert in diesen Fällen? Die Eltern bekommen ein Schreiben der Stadt Bochum, in dem die Kinder der wohnortnächsten Schule zugewiesen werden, erklärte die Stadt bereits in der Vergangenheit. Sollte eine Rückmeldung der Eltern dann nicht erfolgen, werden die Schulen maximal zweimal versuchen, mit den Eltern in Kontakt zu treten. Melden die Eltern sich dann immer noch nicht, stellt das Schulamt den Kontakt her. Durch dieses Verfahren solle sichergestellt werden, dass alle Schulanfängerinnen und Schulanfänger zum Schuljahresstart einen Platz haben.
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Wann die Schulpflicht für Kinder beginnt
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, übrigens immer am 1. August desselben Kalenderjahres. Kinder, die nach dem 30. September geboren sind, können nur im Rahmen der vorzeitigen Einschulung aufgenommen werden, so die Stadt.
Weitere Informationen zur Einschulung gibt es hier: https://www.bochum.de/Schulverwaltungsamt/Einschulung-der-Lernanfaenger