Bochum. Der Prozess gegen einen Arbeiter nach der tödlichen Haus-Explosion in Bochum-Linden muss in Teilen neu aufgerollt werden. So geht es weiter.
Wegen eines Rechtsfehlers muss der Prozess um die tödliche Haus-Explosion im Bochum-Linden neu aufgerollt werden. So teilte es der Bundesgerichtshof jetzt mit. Das Landgericht Bochum hatte im Oktober 2023 einen Bauarbeiter (51) wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässigen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und fahrlässiger Körperverletzung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
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Der Mann hatte bei Glasfaserarbeiten eine Gasleitung durchbohrt. Das ausströmende Gas führte zur Explosion eines Hauses an der Keilstraße. Die Eigentümerin (61) hatte in den Trümmern keine Überlebenschance. Ihr Sohn (36) im Obergeschoss wurde wie durch ein Wunder äußerlich nur leicht verletzt.
Tödliche Haus-Explosion in Bochum-Linden: Schuld des Bauarbeiters steht fest
Dass der Vorarbeiter (51) schuldig ist, steht auch nach Ansicht des Bundesgerichtshofes außer Frage. Aber: Nachdem der Angeklagte Revision eingelegt hatte, muss nun eine neue Kammer des Landgerichts Bochum über die Höhe der Strafe entscheiden. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes hatte das Landgericht beim Strafmaß nicht ausreichend berücksichtigt, dass der Angeklagte nicht vorbestraft ist.
Außerdem hätte das Gericht berücksichtigen müssen, dass die Explosion vor allem durch ein „Nicht-Informieren“ der Stadtwerke über den Vorfall passieren konnte. Ein Unterlassen könne weniger schwer wiegen „als aktives Tun“, so heißt es. „Der Senat kann nicht ausschließen, dass die Strafkammer ohne die aufgezeigten Rechtsfehler eine mildere Strafe verhängt hätte“, so heißt es in der Begründung.
„Für das Strafmaß müssen alle positiven und negativen Faktoren gegeneinander aufgewogen werden“, sagt Michael Rehaag, Sprecher des Bochumer Landgerichtes. Für den neuen Prozess – der dürfte deutlich kürzer werden – muss nun ein neuer Termin gefunden werden.
Explosion in Linden: „So etwas hat in den letzten Jahrzehnten in Bochum nicht gegeben“
Ein weiterer Angeklagter (30) war in dem Prozess freigesprochen worden. Beide Angeklagten hatten sich bei der Familie der Verstorbenen entschuldigt. „Es tut ihm unendlich leid“, hatte der Verteidiger über seinen Mandanten gesagt. Er habe mit einer Wasserleitung gerechnet, nicht mit einer Gasleitung. Er habe keinen Grund zur Nachschau gesehen, weil er kein Gas gerochen und kein Zischen gehört habe. Er habe „alles Erforderliche getan“. Sein Anwalt sagte: „Er war sich sicher, dass keine Gefahr besteht und keine Menschen gefährdet sind“. Der Angeklagte selbst sagt vor Gericht: „Es tut mir leid um die Familie, mein Beileid.“
Der Vorarbeiter hatte nach dem Durchbohren der Gasleitung einfach Feierabend gemacht und den Dingen seinen Lauf gelassen haben. Das zweigeschossige Haus war daraufhin am Abend des 10. Januar 2023 mitten im dicht besiedelten Wohngebiet explodiert und eingestürzt. Anwohnern und Einsatzkräften bot sich ein Bild der Verwüstung. In dem Haus lebte eine dreiköpfige Familie. Der Vater war zum Zeitpunkt des Unglücks nicht daheim. Der 35-jährige Sohn konnte sich selbstständig befreien. Mit Verletzungen wurde er in ein Krankenhaus gebracht, für seine Mutter kam jede Hilfe zu spät. Feuerwehrchef Simon Heußen zeigte sich schockiert vom Ausmaß des Unglücks: „So etwas hat es in den letzten Jahrzehnten in Bochum nicht gegeben.“