Bochum. 25 Jahre nach dem gemeinsamen Abitur traf ein 46-Jähriger eine Ex-Mitschülerin wieder. Als er sie nachher nach Hause brachte, eskalierte alles.

Ein Abi-Treffen 25 Jahre nach der Reifeprüfung hatte am Freitag ein Nachspiel vor dem Bochumer Schöffengericht. Ein 46-jähriger Mann wurde wegen eines schweren sexuellen Übergriffs auf eine damalige Mitschülerin (46) verurteilt. Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld.

Als der Mann die Frau nachts nach Hause brachte, lief alles aus dem Ruder

Am Abend des 5. November 2023 hatte sich die ehemalige Abiturientia zu einem Jubiläumstreffen in einem Lokal in der Bochumer Innenstadt getroffen. Der jetzt Angeklagte, ein nicht vorbestrafter, in geordneten Verhältnissen lebender Einzelhandelskaufmann, holte eine der damaligen Mitschülerinnen vor ihrer Wohnung in der Innenstadt mit seinem Auto ab. In den 25 Jahren zuvor hatten sie fast keinen Kontakt zueinander gehabt. Den ganzen Abend verstanden sie sich sehr gut. Das änderte sich aber, als er sie nach 1 Uhr nachts mit seinem Auto wieder nach Hause brachte.

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Als der Wagen vor ihrer Wohnung anhielt, wurde die Erzieherin von dem Mann, der in einer festen Beziehung lebt, bedrängt. „Er hat versucht, mich zu küssen. Da habe ich direkt Nein gesagt“, sagte die 46-Jährige im Zeugenstand. „Er wollte noch zu mir nach oben.“ Sie habe aber gedacht „Das war jetzt ein Klassentreffen, es war nett, aber ist jetzt beendet“. Der Angeklagte habe sie aber weiter zu überreden versucht und ihr an die Brust gefasst. Sie habe sich „überrumpelt“ gefühlt. „Es war eine ganz klare Ansage: Ich will das nicht.“

Als sie ausstieg, um allein in ihre Wohnung zu gehen, eskalierte die Situation.

Zeugin: „Ich saß heulend in der Küche“

Nach Überzeugung des Gerichts ging der 46-Jährige ihr hinterher, legte von hinten seinen Arm um ihren Hals und fasste in ihre Hose bis zum Schambereich. Die Frau sei, wie die Richterin sagte, „sozusagen in den Schwitzkasten genommen“ worden. Danach schaffte es die Frau, allein in ihre Wohnung zu kommen. „Ich saß heulend in der Küche“, sagte sie dem Gericht. Später zeigte sie den Mann an.

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Die Staatsanwaltschaft forderte ein Jahr und sechs Monate Haft auf Bewährung. Das Schöffengericht verhängte ein Jahr und zwei Monate auf Bewährung. Zudem muss der 46-Jährige als Bewährungsauflage 1000 Euro an die Opferschutzorganisation Weißer Ring zahlen.

„Ich hole mir das, was mir vor 25 Jahren schon zustand“

Er selbst wies die Vorwürfe zurück. Die Frau und er hätten sich im Auto einvernehmlich geküsst und gestreichelt. Mehr nicht. „Ich habe nichts getan, was als Vorwurf im strafrechtlichen Sinne gelten müsste.“ Sein Verteidiger forderte Freispruch nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“.

Die Frau versicherte aber: „Das war nicht einvernehmlich.“

In der Schulzeit sollen sie und der Angeklagte so etwas wie beste Freunde gewesen sein. Aber auch damals soll er mehr von ihr gewollt haben, ohne Erfolg. Die 46-Jährige sagte, dass der Angeklagte vor ihrer Haustür gemeint habe: „Ich hole mir das, was mir vor 25 Jahren schon zustand.“

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