Bochum. In Bochum darf man in der Öffentlichkeit grillen. Allerdings gibt es Regeln, die eingehalten werden müssen. Manche Orte sind hingegen tabu.
Darf ich in öffentlichen Parks meiner Stadt eigentlich grillen? Diese Frage stellen sich vermutlich viele Bochumerinnen und Bochumer zum Start der Grillsaison. Mit Freunden draußen zu grillen, gehört zum Sommer dazu. Nicht alle haben aber einen eigenen Garten, in dem sie das machen können.
+++ Wollen Sie keine Nachrichten mehr aus Bochum verpassen? Dann abonnieren Sie hier unseren kostenlosen Newsletter! +++
Doch wo darf man in Bochum öffentlich grillen? Und welche Regeln gelten auf dem eigenen Balkon oder dem Garten? Es gibt einige Regeln, an die sich Grillende in der Öffentlichkeit halten müssen. Immer wieder werden auch weitere Grillverbote diskutiert, wie beispielsweise zuletzt das am Ümminger See in Langendreer. Die Informationen in der Übersicht.
Öffentliches Grillen in Bochum: Das sind die Regeln
„Das Grillen ist grundsätzlich in allen öffentlichen Grünanlagen kostenlos und genehmigungsfrei erlaubt“, heißt es auf der Internetseite der Stadt Bochum. Einige Parkflächen sind dabei jedoch ausgenommen: der Stadtpark Bochum sowie der Stadtgarten Wattenscheid und die Grünflächen am Kemnader See. Wer dennoch am Kemnader See grillen möchte, kann beim Freizeitzentrum Kemnade eine Grillhütte mieten. Im Westpark sowie am Ümminger See dürfen Besucherinnen und Besucher in den markierten Bereichen grillen.
Es handele sich bei den freigegebenen Flächen allerdings nur um Wiesen. Diese haben keinen Unterstand, keine Toiletten und auch keine fest installierten Grills, so die Stadt. Parkbesucher müssen daher ihren eigenen Standgrill mitbringen und darauf achten, dass sie die Grünflächen nicht beschädigen.
Darauf muss beim Grillen in Bochum geachtet werden
Einige Dinge müssen beim öffentlichen Grillen beachtet werden. Die Stadt weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass nur handelsübliche Standgrills genutzt werden dürfen, bei denen zwischen Glut und Grasnarbe ausreichend Platz ist. Außerdem seien nur trockene, naturbelassene Holzbrennstoffe wie Holzkohle, Grillbriketts oder Scheitholz erlaubt.
Zudem müssten Besucher sicherstellen, dass sie keine anderen Personen durch Flugasche, Rauch und den Geruch gefährden oder stören. Nur wenn eine volljährige Person den Grill dauerhaft beaufsichtigt, dürfe dieser auch angemacht werden. Erst wenn das Feuer und die Glut ganz gelöscht sind, sei es erlaubt, den Grill zu verlassen.
Diese Texte haben viele Menschen interessiert
- Nach der A40-Sperrung in Bochum: Weitere Brücke wird ersetzt
- Bochumer Traditionslokal vor unsicherer Zukunft
- 38.000 Euro Schaden: Junge Leute bauen folgenschweren Unfall
Grillen in Bochum: Abstand zu Wohnhäusern muss eingehalten werden
Neben gekennzeichneten Grillflächen gibt es weitere Punkte, auf die Grillende bei der Wahl ihres Standorts achten müssen. Sie müssen mindestens 50 Meter von Wohnhäusern sowie mindestens 20 Meter von Bäumen und Sträuchern entfernt sein. Zwar sei das öffentliche Grillen erlaubt, „es sollte jedoch nicht täglich über Stunden stattfinden und die Nachbarschaft erheblich beeinträchtigen“, schreibt die Stadt auf ihrer Internetseite.
- Auch interessant: Badestelle an der Ruhr in Bochum: Was Besucher wissen müssen
Außerdem weist sie daraufhin: „Der Abfall muss wieder mitgenommen beziehungsweise ordnungsgemäß entsorgt werden.“ In der Vergangenheit sorgte das immer mal wieder für Probleme.
+++ Folgen Sie der WAZ-Lokalredaktion Bochum auf Instagram! +++
Grillen auf dem eigenen Balkon: Blick in die Hausordnung werfen
Eine Wohnung mit Balkon oder Garten bietet die Möglichkeit, auch zuhause zu grillen. Auch das ist grundsätzlich erlaubt – eine einheitliche Regelung gibt es dazu aber nicht. Wer in einer Mietwohnung wohnt, dem kann das Grillen auf dem Balkon vom Vermieter im Mietvertrag verboten werden. Wer trotz des Verbots grillt, dem kann eine Kündigung drohen, heißt es im Bußgeldkatalog.
Ist es nicht untersagt, müssen Mieter dennoch Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und beispielsweise darauf achten, dass der Rauch sowie die Gerüche nicht konzentriert in die Wohn- und Schlafräume ziehen. „Aus dem Gebot der Rücksichtnahme ergibt sich, dass während der Grillsaison im Normalfall zweimal im Monat auf dem Balkon gegrillt werden darf“ heißt es im Bußgeldkatalog. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, kann seinen Nachbarn vorher noch Bescheid geben.