Bochum/Wattenscheid. Nach dem Vollbrand einer Garage mit zwölf Motorrollern wurde ein Bochumer vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen. Grund: eine Krankheit.

Nach einem schweren Brand mit hohem Sachschaden ist ein 29-jähriger Bochumer am Montag vom Landgericht freigesprochen worden. Er war zwar geständig, das Feuer verursacht zu haben, aber die Richter erklärten, dass er zur Tatzeit schuldunfähig war wegen einer schizoaffektiven Psychose. Deshalb kann er für die fahrlässige Brandstiftung nicht bestraft werden.

Ohne Sanktionen konnte er aber nicht den Gerichtssaal verlassen: Die Richter ordneten die unbefristete Unterbringung in einem geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus an, setzten diese Maßregel aber zur Bewährung aus, weil der Beschuldigte seine Erkrankung zurzeit durch Depot-Medikamentisierung gut im Griff haben soll.

Beschuldigter Bochumer: „Ich hatte Kleidung angezündet, damit mir warm wird“

In der Nacht auf den 21. Oktober 2021 hatte der Mann in einer Garage in Wattenscheid Unterschlupf gesucht. Er war kurz zuvor obdachlos geworden, nachdem er wegen seiner Krankheit zuvor auch schon seine feste Arbeitsstelle und eine Beziehung verloren hatte. „Ich hatte Kleidung angezündet, damit mir warm wird, und da ist mir das Feuer außer Kontrolle geraten.“

Brandstiftung? Polizei sucht Männer mit leerem BierkastenIn die Garage, die Teil eines größeren Garagenkomplexes war, stieg er durch ein Loch in der Wand ein. In der Garage, die seinem Ex- Vermieter gehört, hatte er ein paar persönliche Sachen wie ein Sofa, Bettlaken und Kleidung deponiert. Er kam auf die Idee, Feuer zu machen. „Ich hatte Kleidung angezündet, damit mir warm wird, und da ist mir das Feuer außer Kontrolle geraten.“

Bei dem Feuer in Bochum-Wattenscheid entstand ein Schaden in Höhe von 40.000 Euro

Das Feuer griff auf eine Nachbargarage über, in der zwölf Motorroller standen. Alles brannte aus. Sachschaden: rund 40.000 Euro. Der Täter flüchtete rechtzeitig durch das Wandloch. Bei den Löscharbeiten fiel er der Feuerwehr als tatverdächtig auf. Danach kam er in die geschlossene Psychiatrie, wo er bis vor wenigen Wochen untergebracht war.

„Ihre Krankheit hat dazu geführt, dass Ihre Einsichtsfähigkeit aufgehoben war“, sagte Richter Volker Talarowski im Urteil. Als Bewährungsauflage muss der Beschuldigte eine engmaschige medizinische Betreuung einhalten, sonst droht die erneute Einweisung in die Psychiatrie.