Bochum. Nach einer Scheren-Attacke auf einen Busfahrer in Bochum bekam der Täter (33) eine Haftstrafe. Zuvor gab es Streit um die Maskenpflicht.
Die blutige Attacke mit einer Schere auf einen Busfahrer der Bogestra in Bochum muss ein 33-jähriger Bochumer mit zweieinhalb Jahren Haft büßen. Das Schwurgericht verurteilte ihn am Mittwoch wegen gefährlicher Körperverletzung.
Richter Josef Große Feldhaus sprach von einer milden Strafe. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und neun Monate gefordert.
Angeklagter aus Bochum ist seit vielen Jahren drogensüchtig
Der nicht vorbestrafte Angeklagte ist seit vielen Jahren alkohol- und drogensüchtig und arbeitslos. 20 Flaschen Bier pro Tag plus illegale Drogen waren Standard. Am 13. November 2021 war er besonders schlecht drauf. Erstens hatte er an dem Tag kein Heroin bekommen und hatte Entzugsstress. Da reichte eine Kleinigkeit, um seine Gereiztheit noch zu verstärken.
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Am späten Mittag wollte er am Hauptbahnhof in den Bus der Linie 345 nach Dahlhausen einsteigen. Weil zunächst aber die Türen verschlossen waren, bezog der 33-Jährige dies – zu Unrecht – auf sich und war verärgert.
Im Laufe der Fahrt trank er Dosenbier und entlud seinen Frust damit, dass er mit einer Bastelschere die Innenverkleidung des Busses verschnitt. Ein Fahrgast meldete dies dem Fahrer. Dieser ging am Halt in Eppendorf-Mitte nach Rücksprache mit der Leitstelle zu dem 33-Jährigen und stellte ihn mit ruhigen Worten zur Rede. Zudem forderte er ihn auf, seine Maske richtig aufzusetzen.
„Ich bring Dich um!“, rief der Täter zum Busfahrer
Da rastete der 33-Jährige aus. Er sprang auf und stach mit der Schere gezielt auf den Kopf des Fahrers ein. Die Wunde an der Schläfe blutete stark. Im Gerangel wurde der Fahrer auch an der Hand verletzt. Als der Täter bereits am Boden lag, auch dank Hilfe einer Kontrolleurin, stach der Mann dem Fahrer noch in den Oberschenkel. „Ich bring Dich um!“, rief er noch. Das Opfer hatte Todesangst.
Der Fahrer war zwei Monate dienstunfähig, vor allem wegen der psychischen Belastung. Bevor er wieder ans Steuer kam, musste er eine psychologische Prüfung machen.
Von einer Einweisung in eine geschlossene Entziehungsanstalt sah die Kammer ab. Schon 19 Entgiftungen hatte der Täter gemacht, ohne Erfolg. „Ein Drehtür-Patient“, so der Richter. Da sah er für eine geschlossene Therapie keine Erfolgsaussicht.