Gelsenkirchen. Eiskalt erwischt wurden Gelsenkirchener Autofahrer am Wochenanfang. Dabei sind die Gelsendienste eigentlich bestens auf den Winter eingestellt.
Seit 1. November sind die Gelsendienste wieder bereit zum Einsatz gegen Eis, Schnee und Glätte. Groß gefordert von den Wetterbedingungen wurden sie bislang nicht. Eigentlich – denn nach der ersten Frostnacht Anfang der Woche hagelte es gleich Kritik. Eisglätte bescherte Verkehrsteilnehmern am frühen Nikolausmorgen Verkehrschaos im Bereich Kurt-Schumacher Straße.
Gelsenkirchener CDU kritisiert Gelsendienste nach Verkehrschaos am Nikolausmorgen
Die Brücke über den Kanal an der Uferstraße wurde aufgrund von Glätte gesperrt, der Verkehr wurde für mehrere Stunden umgeleitet. Im Betriebsausschuss Gelsendienste forderte die CDU-Fraktion wenige Tage danach Aufklärung. Sie wollte wissen, wieso „Gelsendienste nicht vorbereitet war, obwohl vor überfrierender Nässe gewarnt wurde? Und warum nicht rechtzeitig und in ausreichendem Umfang gestreut wurde?“
Von einem „punktuellen“ Problem, leider an einer „neuralgischen Stelle“, geht man bei Gelsendienste aus. „Nach der Vorhersage unseres sehr detaillierten Wetterdienstes waren für Gelsenkirchen für die Nacht von Sonntag auf Montag feuchte Straßen und eine geringe Glättegefahr auf Brücken angesagt“, erklärt Tobias Heyne.
Der Gelsendienste-Sprecher erklärt das übliche Verfahren: „Wie immer in solchen Situationen war unser Einsatzleiter ab 3 Uhr zur Kontrollfahrt durch das Stadtgebiet im Einsatz und hat durch die Beobachtung des Straßenzustandes sowie die Messung von Luft- und Belagstemperatur an verschiedenen Orten festgestellt, dass kein allgemeiner Winterdiensteinsatz erforderlich war.“ Aufgrund punktuell auftretender Glätte sei dann allerdings ab 6 Uhr das Innenstadtrevier Buer abgestreut worden. Außerdem wurde die Kurt-Schumacher-Straße gestreut und ein „Sondereinsatz Brücken und Gefahrenpunkte“ gefahren. Weiteres Thema: Müll und Straßenreinigung – so teuer wird’s in Gelsenkirchen
19 Handstreukolonnen mit Pritschen-Lkw sind für den Fall der Fälle gerüstet
Zum Start wurde der Verkehr also zumindest an dieser Stelle kalt erwischt. Doch insgesamt zeigen sich die Gelsendienste gut vorbereitet, auch weil sie im laufenden Jahr noch mal aufgerüstet haben. Elf sogenannte Großstreuer, 24 kleinere Fahrzeuge sowie 19 Handstreukolonnen mit Pritschen-Lkw sind für den Fall der Fälle bereit. Doch Gelsendienste kann nicht nur Streufahrzeuge mit Schild und Salz zum Räumen auf die Piste schicken.
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Zwei große und zwei kleine reine Solestreufahrzeuge mit Tankaufbau haben die Gelsendienste neuerdings im Fahrzeugpark. Flüssige Sole, so Tobias Heyne, hafte als Taumittel wesentlich „besser auf dem Asphalt. Außerdem wird deutlich weniger Salz benötigt.“ Ökologisch wie ökonomisch sei der Einsatz daher sinnvoll. Einem Vier-Stufen-Plan folgt Gelsendienste im Einsatz: Vorrang hat die Stufe 1 mit Hauptverkehrsadern wie der Kurt-Schumacher-Straße. 290 Straßenkilometer im Stadtgebiet gehören in diese Kategorie.
Soletanks stehen auf beiden Gelsenkirchener Betriebsstandorten bereit
Für die sogenannte Feuchtsalztechnik (ein Gemisch aus 70 Prozent Trockensalz und 30 Prozent Sole) hat Gelsendienste bereits 2011 als einer der ersten Betriebe im Ruhrgebiet am Standort Wickingstraße eine Mischanlage in Betrieb genommen. Neben der Soletank- und Mischanlage im Stadtsüden gibt es auch eine Tankanlage am Betriebshof Adenauerallee. Um die 4000 Tonnen Streusalz (Vorrat Anfang November: 2300 Tonnen) und bis zu 70.000 Liter Natriumchloridsole (aktuell 36.000 Liter) können von Gelsendienste gebunkert werden. Lieferengpässe in einem unerwartet strengen Winter sind wohl nicht zu erwarten: Für Nachlieferungen gibt es feste vertragliche Vereinbarungen.
Zwischen 502 Tonnen (2018/19) und 898 Tonnen Streusalz (2017/18) lag der Verbrauch in den fünf Jahren bis 2020. Im vergangenen Winter schnellte dann der Verbrauch nach oben – auf 2144 Tonnen. Mehr waren es in der vergangenen Dekade nur im harten Winter 2012/13. Damals landeten 2212 Tonnen Streusalz auf Gelsenkirchener Straßen.
Übrigens: Für den Winterdienst auf Gehwegen sind Eigentümer oder je nach Regelung Mieter zuständig: Als Faustregel gilt für alle Fälle: Geräumt, gefegt oder gestreut werden muss an allen Wochentagen bis 8 Uhr früh und tagsüber bis 20 Uhr.