Gelsenkirchen. Gelsendienste ist bereit für den ersten Schnee 2021: Das müssen Hauseigentümer und Mieter wissen, wenn es auf Gehwegen wirklich ans Räumen geht.

Temperaturen um den Gefrierpunkt, bedeckter Himmel, aber durchaus auch Regenschauer werden für die kommenden Tage für Gelsenkirchen prognostiziert. Kurzum: Bei Gelsendienste bereitet man sich zum Wochenende auf mögliche Räumeinsätze vor, wenn (wie zuletzt am 23. Januar 2019) aus dem Regen tatsächlich Schnee werden sollte. Aber auch das gibt es alle Jahre wieder mit behördlicher Regelmäßigkeit, wenn der Winter sich anschickt, Winter zu sein: Hinweise auf Räumpflichten für Eigentümer und Mieter.

Salz- und Solelager am Betriebshof Wickingstraße

Die Profis von Gelsendienste räumen bei Schnee und Glätte Fahrbahnen vieler Straßen, Brücken und Kreuzungen im Stadtgebiet. Neun große und bis zu 22 kleinere Streu-und Räumfahrzeuge können dafür auf die "Piste" geschickt werden. Das Salzlager an der Wickingstraße und der Adenauerallee ist gut gefüllt. Um die 4000 Tonnen Streusalz (aktueller Vorrat: 3100 Tonnen) und bis zu 70.000 Liter Salzsole können von Gelsendienste gebunkert werden. Zwischen 2008 und 2018 wurden pro Jahr im Schnitt von Gelsendienste 1146 Tonnen Salz gestreut - Tendenz in den letzten Jahren deutlich fallend. 2018 und 2019 waren es nur noch 502 und 611 Tonnen.

Winterdienst auf den Gelsenkirchener Gehwegen 

Für den Winterdienst auf Gehwegen sind jedoch die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke oder, wenn es die Hausordnung so regelt, deren Mieter verantwortlich. Geräumt oder gestreut werden muss ein Streifen der so breit ist, dass nicht nur Fußgänger, sondern auch Rollstuhlfahrer oder Kinderwagen einander gefahrlos passieren können. "Liegt im jeweiligen Gehwegbereich eine Haltestelle für Busse oder Straßenbahnen, gilt die Räum- und Streupflicht auch hier. Der gefahrloser Zu- und Abgang muss gewährleistet sein", erklärt Gelsendienste-Sprecher Tobias Heyne.

Auch an Haltestellen müssen Anlieger räumen

Auch dort, wo neben der Fahrbahn kein separater Gehweg verläuft, zum Beispiel in verkehrsberuhigten Bereichen, sind inGelsenkirchen die Anlieger in der Verantwortung. Als Gehweg gilt dort ein Streifen von 1,50 Metern Breite entlang der Grundstücksgrenze. Als Faustregel gilt für alle Fälle: Geräumt, gefegt oder gestreut werden muss an allen Wochentagen bis 8 Uhr früh und tagsüber bis 20 Uhr.

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"Häufchenbildung" ist übrigens erlaubt. Aber Schnee muss am Straßenrand so zusammengeschoben werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt und Hydranten oder Gully-Einläufe frei bleiben.

Gelsendienste räumt nach festgelegten Kategorien

Für den Streu- und Räumdienst auf den Fahrbahnen hat Gelsendienste die Straßen in vier Kategorien unterteilt. Vorrang hat die Stufe 1 mit Hauptverkehrsadern wie der Kurt-Schumacher-Straße oder der Willy-Brandt-Alle. 290 Straßenkilometer im Stadtgebiet gehören in diese Kategorie. Erst wenn dort der Einsatz beendet ist, widmet sich Gelsendienste den weiteren Straßenzügen mit gut 700 Kilometern Gesamtlänge.

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