Mülheim. In Dümpten sorgt Gehwegparken für Frust. Es ist zu eng für zu viel Verkehr. Warum die Stadt Mülheim mehr tun müsste, als Verstöße aufzuschreiben.

Eng ist’s schon jetzt am Dümptener Zehntweg. Der Bus kommt zwischen den parkenden Autos gerade so durch – der Gegenverkehr muss dafür in die Parklücken huschen. Und warten. So ist die Lage seit etlichen Jahren. Denn bei wachsendem Verkehr ist die Straße an ihre Grenzen geraten: Die meisten Anwohner stellen ihre Fahrzeuge deshalb auf den schmalen Gehwegen ab. Illegal. Nun allerdings griff das Ordnungsamt durch.

Und schrieb etliche Fahrzeuge auf – „bestimmt 100“ sollen es nach Angaben eines Betroffenen gewesen sein, die Stadt spricht von „höchstens 20“. Jeweils 55 Euro sind aber für das Abstellen des Autos auf dem Gehweg fällig. Dabei ist das Verbot für das Gehwegparken nur implizit geregelt: „Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren“, besagt Paragraf 12, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung. Im Klartext also: Nicht auf den Gehweg, es sei denn, es ist explizit erlaubt.

Anwohner verärgert: „Wo sollen wir denn parken?“

Natürlich ruft die Aktion des Ordnungsamtes eine Menge Unmut wach: „Wie sollen wir denn parken und wo?“, fragt ein Anwohner kopfschüttelnd. Denn parkte jeder nun ordnungsgemäß am Fahrbahnrand, käme der Bus im unteren Straßenabschnitt wohl nur noch im Schritttempo durch – bei breiten Fahrzeugen womöglich gar nicht.

Doch das Ausweichen auf den „Bürgersteig“ der wichtigen Verbindung zur Aktienstraße und nach Winkhausen hat seinen Preis. Der eine ist die Einschränkung für Fußgänger. Eine Person passt an vielen Engpässen wohl noch zwischen Autotür und Hecke. Es sind vielleicht 1,20 Meter Platz. Mit dem Kinderwagen oder Rollstuhl würde es schon schwieriger. Und kommt jemand entgegen, hilft oft nicht einmal, den Bauch einzuziehen.

Welchen Preis das ungelöste Dilemma hat

Der andere Preis ist der: Der Bürgersteig ist für das Abstellen der halben Karosse kaum geeignet. Und das sieht man: An manchen Stellen haben sich Wegplatten verschoben und leichte, aber sichtbare Wellen gebildet, zeigt ein Anwohner am unteren, westlichen Teil des Zehntwegs, Ecke Hustadtweg. Sanierungskosten, die früher oder später auf die Allgemeinheit zukommen. Die aber jetzt schon Auswirkungen für Fußgänger haben.

Den dritten „Preis“ zahlen die Fahrradfahrer. Denn für sie ist an dieser stark genutzten Verbindungslinie zwischen parkenden und fahrenden Autos, Bussen und Fußgängern über weite Strecken kein Platz vorgesehen. Erst weiter östlich, wo der Zehntweg in die Nordstraße übergeht, hat die Stadt Striche auf die Fahrbahn malen lassen: den sogenannten Fahrradschutzstreifen.

Bergauf wie bergab sorgt die Enge aber für Unsicherheiten bei Radlern, weil Autos den eigentlich notwendigen Sicherheitsabstand von 1,50 m platzbedingt selten einhalten können. Dabei werde hier öfters gerast, verrät ein Anwohner: „Meine Kinder würde ich hier nicht radeln lassen.“

Welche Lösungen es geben könnte

Eigentlich müsste die Stadt auf den gestiegenen Verkehr und seine Folgen reagieren, meint der Anwohner. Soll man hier weiterhin parken, vornehmlich auf der Fahrbahn, dann müsste der Autoverkehr entschleunigt werden, sagt er. Warum also kein Tempo 30?

Der Dümptener ergänzt: „Ich könnte mir auch eine Einbahnstraße vorstellen.“ Zum Beispiel einspurig hier runter, die fast parallele Mühlenstraße rauf - oder umgekehrt. Dann bliebe sogar jeweils Platz für einen eigenen Fahrradweg.

Doch bis zur Lösung scheint es noch ein langer Schritt zu sein, und die Stadt Mülheim ist offenbar willens, auch künftig hart durchzugreifen: „Das Parken auf dem Gehweg ist verboten und nur in den Fällen erlaubt, in den es durch Beschilderung erlaubt ist. Der Gehweg gehört den Fußgängern“, heißt es auf Anfrage der Redaktion.

So reagiert die Stadt auf den Parkdruck

Auf Grund des hohen Parkdrucks seien in der Vergangenheit verschiedene Situationen geduldet worden, dies sei dort nicht möglich, wo die Nichteinhaltung des Verbotes dazu führt, dass es zu einer übermäßigen Gefährdung oder Benachteiligung anderer führt. Auf dem Zehntweg seien Restgehwegbreiten für Fußgänger viel zu schmal gewesen und die Sicht für Fußgänger auf den Verkehr in gefährlicher Weise eingeschränkt worden.

Längst aber steht der Zehntweg exemplarisch für etliche solcher Bereiche in der Stadt, wo eine Verkehrswende notwendig scheint. Die Frage nach einer Lösung für diese Dilemmas beantwortet die Verwaltung so: „Zukünftig wird das Argument, die Verkehrsräume den Personengruppen zurückzugeben, für die sie ursprünglich mal vorgesehen waren, im Rahmen der Verkehrswende immer mehr in den Fokus geraten.“