Mülheim. Wegen Kindesmissbrauchs steht ein Mülheimer (33) vor dem Landgericht. In mindestens drei Fällen soll er sich an einem Kind vergangen haben.
Wegen besonders schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes steht ein 33-jähriger Mülheimer vor dem Landgericht Duisburg. Zwischen 2013 und 2015 soll er sich in mindestens drei Fällen an seinem zu Beginn sieben Jahre alten Cousin vergangen haben. Doch der 33-Jährige stritt am ersten Verhandlungstag jede Schuld ab.
Die Taten sollen sich in zwei Wohnungen in der Innenstadt ereignet haben. Der Angeklagte soll den Jungen zu verschiedenen sexuellen Praktiken gezwungen haben, die das Gesetz mit einer vollendeten Vergewaltigung gleichsetzt und mit einer Mindeststrafe von zwei Jahren ahndet. In der Wohnung des 33-Jährigen wurden bei einer Durchsuchung außerdem kinderpornografische Darstellungen auf einem Laptop gefunden. Allerdings sind es nur vier Dateien, was im Vergleich zu vielen ähnlichen Fällen sehr wenig ist.
Verwandter zeigte Taten 2021 bei der Polizei an
Die Taten waren erst Ende 2021 von einem Mann aus der weitläufigen Verwandtschaft des geschädigten Jungen angezeigt worden. Er hatte mitbekommen, dass das Kind sich auffällig benahm, bei einer Familienfeier in Tränen ausbrach und schwere Anschuldigungen gegen den Angeklagten vorbrachte.
Der streitet jede Schuld ab. „Mein Mandant bestreitet die Vorwürfe. Derzeit wird er keine weiteren Angaben machen“, so der äußerst knappe Vortrag der Verteidiger zu Beginn des Verfahrens. Der Vorsitzende sah es als Gebot der Fairness an, den Angeklagten auf die strafmildernde Wirkung eines Geständnisses aufmerksam zu machen.
Vorsitzender wies Mülheimer Angeklagten auf den Wert eines frühen Geständnisses hin
Immerhin sehe es nach Aktenlage so aus, als könnte einiges dafür sprechen, dass an der Anklage etwas dran sei, so der Richter. Zum Beispiel ein Glaubwürdigkeitsgutachten, das gegen den Angeklagten spricht. Und eine Reihe von Zeugenaussagen. „Es geht für Sie um einiges. Und ein Geständnis hat nur dann einen großen Wert, wenn es frühzeitig erfolgt. Ist die Messe erst gesungen, macht es nicht mehr viel Sinn.“
Doch der Angeklagte wollte sich die Sache nicht noch einmal überlegen. Er wies das Angebot, sich noch einmal mit seinen Anwälten zu beraten, zurück. Für das Verfahren sind bis Anfang April drei weitere Verhandlungstage geplant.