Mülheim/Essen. Am Amtsgericht Mülheim ist ein Essener mit seiner Berufung gescheitert. Er hatte seine Halbschwester (13) vergewaltigt und war verurteilt worden.

Wegen Kindesmissbrauchs muss ein 24-jähriger Mann aus Essen für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Am 15. September 2018 hatte er seine minderjährige Halbschwester nach einer großen Familienfeier in Mülheim im Schlaf vergewaltigt. An dem Urteil des Amtsgerichts Mülheim konnte die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Duisburg nichts mehr ändern.

24-Jähriger aus Essener hat Mülheimer Halbschwester vergewaltigt

Der Angeklagte hatte zur Tatzeit mit seiner damaligen Freundin bei der Familie der Geschädigten gelebt, weil er selbst keine Wohnung mehr hatte. Bei der Familienfeier, zu der rund 50 Personen erschienen, mimte er den DJ. In den frühen Morgenstunden, als die Party vorbei war, fand er seine 13-jährige Halbschwester schlafend auf der Couch. Er trug sie in ihr Kinderzimmer und legte sie ins Bett. Dann nutzte er die Gelegenheit, zog dem Mädchen Hose und Unterhose herunter und vergewaltigte sie.

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Das Kind wurde wach und begann zu weinen. Als die Freundin des Angeklagten hinzu kam, behauptete der, die 13-Jährige habe nur einen Alptraum gehabt. Die Geschädigte war wenige Tage später von Zuhause abgehauen. Den Grund dafür nannte sie erst einer Halbschwester, dann erfuhren auch ihre Eltern, die Anzeige erstatteten, von dem sexuellen Übergriff im eigenen Haus.

Amtsgericht Mülheim hat keinen Zweifel an der Täterschaft

Das Amtsgericht hatte keinen Zweifel an der Täterschaft des mehrfach vorbestraften 24-Jährigen gehabt. Drei Jahre und drei Monate lautete das Urteil, das der Angeklagte in zweiter Instanz abwenden wollte. Doch der Vorsitzende der Berufungskammer sah es als Akt der Fairness an, zu Beginn eine Einschätzung des Falles abzugeben.

„Nach Aktenlage sieht das ziemlich schlecht für sie aus“, erklärte er dem Angeklagten. Es gebe die Aussage der Geschädigten, die durch ein Glaubwürdigkeitsgutachten gestützt werde, und es gebe weitere Zeugen. So zum Beispiel die damalige Freundin des 24-Jährigen, die in erster Instanz aussagte, er habe seine Hände unter der Bettdecke des Mädchens gehabt.

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Verurteiltem Essener droht Unterbringung in Psychiatrie

„Wenn wir das Verfahren hier durchziehen, kann die Strafe nicht höher werden“, so der Richter. Falls sich die Schuld des Angeklagten erweise, könne die Kammer das Urteil aber so abfassen, dass er den Antritt der Strafe im Offenen Vollzug und eine Entlassung nach zwei Dritteln vergessen könne.

Zudem drohe dem 24-Jährigen auch eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung, weil aufgrund eines weiteren Vorfalles mit einer Minderjährigen der Verdacht bestehe, dass er pädophile Neigungen habe. Nach kurzer Beratung mit seinem Verteidiger hielt es der Angeklagte für klüger, die Berufung zurück zu nehmen.