Duisburg. Mit Headsets und verteilten Rollen, wie in einem schlechten Kriminalfilm, war ein diebisches Trio in Mülheim unterwegs. Nun gab es das Urteil.

Auf kleine Läden, die meist im Eingangsbereich von Supermärkten zu finden sind, hatte sich eine mehrköpfige Diebesbande spezialisiert. Drei Mitglieder der kriminellen Gruppierung - eine 37-jährige Mülheimerin und zwei 30 und 41 Jahre alte Oberhausener - führen die Taten zwischen Februar und Mai 2021 nun für längere Zeit hinter Gitter.

Während des mehrtägigen Prozesses legten die Angeklagten weitgehende Geständnisse ab. Durch Handys und Headsets miteinander verbunden, waren die Drei gemeinsam mit wechselnden Mittätern bei ihren Diebeszügen immer zu mehreren unterwegs gewesen. So konnten sie ihre Aktionen, bei denen meist ein oder zwei Personen einen Verkäufer ablenkten, während andere stahlen und einer aufpasste, professionell koordinieren.

In Mülheim E-Bikes und kistenweise Zigaretten erbeutet

In Mülheim stahlen die Angeklagten vor allem kistenweise Zigaretten. Und auch ein paar hochwertige E-Bikes ließen sie mitgehen, indem sie die Beute einfach ohne zu bezahlen durch eine SB-Kasse schoben und auf bestens ausgekundschafteten Wegen so schnell verschwanden, dass jeder Alarm zu spät kam.

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Allerdings beschränkten die Diebe ihre Taten keineswegs auf ihr unmittelbares Wohnumfeld. Sie waren in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz in einer ganzen Reihe von Städten aktiv gewesen. Vor dem Landgericht Duisburg legten die Angeklagten weitgehende Geständnisse ab.

Mehrjährige Gefängnisstrafen

Die 37-jährige Mülheimerin, die erst vergleichsweise spät zu der Bande stieß, wurde wegen ihrer Beteiligung an neun Taten zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die beiden Männer müssen für 19 und 14 Taten für fünf beziehungsweise fünfeinhalb Jahre hinter Gitter. Viel mehr als die Geständnisse konnte die Kammer nicht zu Gunsten der Angeklagten werten.

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Denn die Beute war in vielen Fällen nicht gerade klein gewesen. Insgesamt sollen die Angeklagten Bargeld und Waren im Gesamtwert von mehr als 100.000 Euro erbeutet haben. Und so muss das Trio - je nach Tatbeteiligung - nun Beträge zwischen 47.000 und 103.000 Euro zurück erstatten. Zumindest theoretisch. Praktisch dürfte es allerdings in den kommenden Jahren an Zahlungskraft fehlen.