Mülheim. Prozessauftakt: Ein Mülheimer (27) soll einen Achtjährigen vergewaltigt haben. Der Mann streitet die Tat ab: „Verschwörung meiner Familie“.

Wegen besonders schweren sexuellen Missbrauchs steht ein 27-jähriger Mülheimer vor dem Landgericht Duisburg. Am 16. Juli 2019 soll er einen achtjährigen Jungen in seiner Wohnung in der Mülheimer Innenstadt brutal vergewaltigt haben.

Die Tat soll sich ereignet haben, als das mit dem Angeklagten weitläufig verwandte Kind, bei ihm übernachtete. Mitten in der Nacht soll der 27-Jährige den Jungen geweckt und in ein anderes Zimmer gebeten haben. Die Tür versperrte er mit einem unter die Klinke verschobenen Stuhl. Dann soll er sich entkleidet haben und den Achtjährigen aufgefordert haben, ihn oral zu befriedigen.

Mülheimer Angeklagte soll Kind mit dem Messer bedroht haben

Als der Junge sich zunächst weigerte, soll er ein Messer gegen ihn gerichtet und gedroht haben, ihm den Bauch aufzuschlitzen. Zwischenzeitlich, so die Anklage, konnte der Junge das Zimmer zwar kurz verlassen. Der Angeklagte soll ihn jedoch zurück gezwungen und erneut mit dem Messer bedroht haben. Dann soll er das Kind anal vergewaltigt haben.

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Der in Syrien geborene Angeklagte, der 2015 als Flüchtling aus dem Libanon nach Deutschland kam, bestreitet die Tat. „Mein Mandant beteuert, dass sich der Geschädigte überhaupt nicht in seiner Wohnung aufgehalten hat“, so der Verteidiger. „Das habe ich nicht getan“, bekräftigte der Angeklagte, der seit dem Vorfall von seiner Frau und den drei gemeinsamen Kindern getrennt lebt.

Mülheimer streitet Tat ab: „Das ist eine Verschwörung meiner Familie“

„Das ist eine Verschwörung meiner Familie“, behauptet der 27-Jährige, der als Kleinkind die Funktionsfähigkeit seiner beiden Hände einbüßte, nie zur Schule gehen durfte und sich über weite Teile seiner Kindheit und Jugend als Blumenverkäufer durchschlug. Da er aufgrund der Behinderung, zu der ein Kleinwuchs kommt, und des Umstandes, dass er kaum lesen und schreiben kann, keine Arbeit findet, lebt der anerkannte Asylbewerber in Deutschland von Sozialleistungen.

Nach der Tat saß er einige Zeit in Untersuchungshaft, wurde dann aber von der weiteren Haft verschont. Für das Verfahren sind bis Ende März zwei weitere Sitzungstage vorgesehen.