Gelsenkirchen. So können neue Läden Fuß fassen und Lücken verschwinden: Fördergeld für Mietwillige und Vermieter im Kampf gegen Leerstände in Gelsenkirchen.

Im Kampf gegen Leerstände und den Niedergang der Innenstädte hat das Land das Förderprogramm „Sofortprogramm Innenstadt“ aufgelegt. Es richtet sich an interessierte Mieterinnen und Mieter, die in Gelsenkirchen-Buer oder -City neue Ideen verwirklichen möchten, sowie auch an Vermieterinnen und Vermieter, die hierfür leerstehende Ladenlokale zur Verfügung stellen können. Die Frist läuft am 15. März aus.

Dank Förderung: um bis zu 80 Prozent geminderte Ladenmiete in Gelsenkirchen möglich

Für das Ziel, die Innenstädte aufzuwerten, zu beleben und insgesamt zu stärken, stellt das Land insgesamt rund 235.000 Euro für Gelsenkirchen-Buer und 495.000 Euro für die City zur Verfügung. Mit den Mitteln kann die Stadt Ladenlokale anmieten und deutlich günstiger an interessierte Unternehmer und Gründerinnen weitervermieten. Der Differenzbetrag wird mit 90 Prozent Fördermitteln des Landes und einem Eigenanteil von zehn Prozent durch die Stadt beglichen. Der Förderzeitraum beschränkt sich bis zum Ende des Jahres 2023.

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Die Neueröffnung von Geschäften kann so durch eine um bis zu 80 Prozent verminderte Miete durch die Stadt mithilfe der Landesförderung unterstützt werden. Ladenlokale, die für eine Förderung in Frage kommen, dürfen eine maximale Fläche von 300 Quadratmeter nicht überschreiten und müssen sich in zentrale Lage in Buer und in der City befinden. Der bauliche Zustand der Läden muss solide sein, weil Renovierungskosten nicht gefördert werden. Die Mietpreisvorstellungen sollten den ortsüblichen Vergleichsmieten entsprechen.

Kontakt für Mietende unter: www.gelsenkirchen.de/sofortprogramm-mieten

Kontakt für Vermietende unter: www.gelsenkirchen.de/sofortprogramm-vermieten