Oberhausen. Grund zur Freude: Die Inzidenzwerte in Oberhausen fallen im Eiltempo. Ab Donnerstag, 3. Juni, gelten in der Stadt viele großzügige Lockerungen.
Oberhausen hat es geschafft: Seit fünf Werktagen (der Sonntag zählt nicht mit) liegt die Stadt unter einer Inzidenz von 35. Im Moment gelten zwar noch die Regelungen für eine Inzidenz von 50 bis 100. Doch die vom Land NRW festgelegte Inzidenzklasse zwei für Städte mit Werten von 35 bis 50 kann Oberhausen jetzt sogar komplett überspringen, da die Inzidenzwerte gleich von über 50 auf unter 35gesunken sind. Damit gelten die Regelungen für unter 35 nach einem Tag Pause (Mittwoch) ab Donnerstag, 3. Juni. Übrigens: Das letzte Mal unter der Marke von 35 lag der Inzidenzwert in Oberhausen nach Angaben der Stadtpressestelle am 15. Oktober 2020 – mit 34,2.
Welche Regeln gelten jetzt noch bis einschließlich Mittwoch in dieser Woche (2. Juni), welche Vorschriften gelten ab Donnerstag (3. Juni)? Hier die Übersicht über die wichtigsten Bestimmungen:
Kontaktbeschränkung
Derzeit gilt in Oberhausen folgendes (Stufe 3): Treffen im öffentlichen Raum ohne Begrenzung der Zahl der Teilnehmer für Angehörige aus zwei Haushalten.
Ab 3. Juni in Oberhausen (Stufe 1): Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.
Gastronomie
Derzeit (Stufe 3): Öffnung Außengastronomie mit Test und Platzpflicht. Das Verzehrverbot im Umkreis von 50 Metern gilt nicht mehr. Keine Bewirtung in Innenräumen von Gastronomen erlaubt.
Ab 3. Juni (Stufe 1): Die Außengastronomie ist ohne negatives Tests erlaubt. Die Innengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests vorliegen und eine Platzpflicht gegeben ist. Liegt die Landesinzidenz anhaltend unter 35, ist die Innengastronomie sogar ohne vorherige Tests möglich. Kantinen dürfen geöffnet werden. Für Betriebsangehörige auch ohne vorherigen Test.
Körpernahe Dienstleistungen
Ab 3. Juni: Alle handwerklichen Leistungen u. Dienstleistungen -auch körpernahe- sind erlaubt-Testpflicht nur für körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Kunde dauerhaft keine Maske tragen kann (z.B. Bartrasur, Gesichtskosmetik), dann max. 48 Std. alter bestätigter negativer Corona-Test für Kunde und Dienstleister.
Kinder- und Jugendarbeit
Ab 3. Juni: Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt.
Handel
Derzeit (Stufe 3): Keine Test- und Terminpflicht mehr. Die Läden dürfen nur einen Kunden auf 20 Quadratmetern einlassen.
Ab 3. Juni (Stufe 1): Alle Geschäfte dürfen öffnen. Geschäfte dürfen ohne Corona-Test und ohne Terminbuchung betreten werden. Die Zahl der gleichzeitig zugelassenen Kunden ist in Geschäften der Grundversorgung unabhängig von ihrer Größe nun auf eine Person pro 10 Quadratmeter begrenzt. Die Sonderregel für Geschäfte mit einer Größe von über 800 qm fällt weg. Diese Sonderregel besagt bislang: Auf der Fläche, die die 800 qm übersteigt, darf sich weiter nur ein Kunde pro 20 qm aufhalten.
Kultur
Derzeit (Stufe 3): Veranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Auch möglich: Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos mit bis zu 250 Personen (Sitzplan) und Test, Sitzordnung nach Schachbrettmuster. Museen, Ausstellungen nur mit Termin (Zeittickets).
Ab 3. Juni (Stufe 1): Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit 30 bzw. 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Test vorliegt.
Ab 1. September wären Musikfestivals mit bis zu 1000 Gästen wieder möglich, allerdings mit negativem Test. Das gilt auch für Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste.
Reisen/Beherbergung
Ab 3. Juni: Die volle gastronomische Versorgung für private Gäste ist erlaubt. Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen.
Sport
Derzeit (Stufe 3): Kontaktfreier Außensport – zum Beispiel Radfahren oder Joggen – auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen erlaubt. Freibäder ohne Liegewiesen, Gäste mit Test. Sportveranstaltungen außen mit bis zu 500 Personen.
Ab 3. Juni (Stufe 1): Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen. Außen sind über 1000 Zuschauer erlaubt (maximal 33 Prozent der Kapazität). Innen sind bis zu 1000 Zuschauer (maximal 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist der Innensport ohne vorherigen Test möglich.
Freizeit
Derzeit (Stufe 3): Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen: Minigolf, Kletterpark, Hochseilgarten mit Test, Freibäder ohne Liegewiesen mit Test, Ausflugsfahrten mit Schiffen usw. mit Test.
Inzidenzwert auf deutlicher Talfahrt
Der Wochen-Inzidenzwert an Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in Oberhausen fiel von Mittwoch, 26. Mai, auf Donnerstag, 27. Mai, in der vergangenen Woche von 51,2 gleich unter den Grenzwert von 35, nämlich exakt auf 33,2. Am Freitag, 28. Mai, lag er bei 32,7.Am Samstag, 29. Mai, sank der Inzidenzwert weiter auf 30,4. Und am Sonntag (der allerdings nicht mitzählt) ging die Talfahrt weiter: 28,4. Am Montag, 31. Mai, lag die Inzidenz schon bei 24,7 und am heutigen Dienstag, 1. Juni, liegt sie aktuell bei 25,1. Übrigens: Das letzte Mal unter der Marke von 35 lag der Inzidenzwert in Oberhausen nach Angaben der Stadtpressestelle am 15. Oktober 2020 – mit 34,2.
Ab 3. Juni (Stufe 1): Freibäder dürfen ohne vorherigen Test öffnen. Bordelle und ähnliche Betriebe dürfen mit negativen Tests öffnen. Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, sofern negative Tests vorliegen.
Ab 1. September 2021: Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen. Voraussetzung hierfür sind negative Tests und ein genehmigtes Konzept.
Messen, Märkte, Tagungen und Kongresse
Ab 3. Juni: Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung sind möglich. Mit negativen Tests sind auch Kirmeselemente zulässig.
Ab 1. September 2021: Auch Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen sind ohne negative Tests erlaubt. Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 1000 Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen.
Private Veranstaltungen
Ab 3. Juni: Private Veranstaltungen sind außen mit bis zu 250 Gästen und ohne Tests möglich. Innen sind private Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen und negativen Tests sowie Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit möglich. Partys sind außen mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen ohne Abstand möglich, sofern negative Tests vorliegen und die Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.
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