Gelsenkirchen. Das Gelsenkirchener Gesundheitsamt muss sich jetzt auch um Reiserückkehrer kümmern. Diese Regeln müssen Urlauber einhalten.
Die Gesundheitsämter in Deutschland haben eine neue Zusatzaufgabe: Sich um Reiserückkehrer kümmern. Nach der seit Monatsanfang geltenden Regelung werden auch Reiserückkehrer, die mit Zug oder Auto unterwegs im Ausland waren, stichprobenartig bei der Einreise überprüft. Wer auf Nachfrage keinen vollständigen Impfstatus nachweisen und auch keinen aktuellen negativen Test vorlegen kann, wird dem Gesundheitsamt seiner Stadt gemeldet. Diese kann gegen die Person ein Bußgeld verhängen; in Gelsenkirchen müssen Ertappte mit bis zu 250 Euro Strafe rechnen, erläutert Krisenstabsleiter und Dezernent Luidger Wolterhoff.
Negativen Test unaufgefordert ans Gesundheitsamt schicken
Daheim dann muss der so Ertappte sich mindestens fünf Tage in Quarantäne begeben (10 Tage, wer keinen negativen Test nach fünf Tagen hat) und unaufgefordert nach fünf Tagen einen negativen Schnelltest von einer offiziellen Teststelle dem Gesundheitsamt zukommen lassen, per Post oder E-Mail. Wer sich nicht zurückmeldet oder in Verdacht gerate, die Quarantäne nicht einzuhalten, wird überprüft, gegebenenfalls mit Hausbesuchen. Die Folge können dann empfindliche Ordnungsgelder sein. Das gilt für Rückkehrer aus Hochrisikogebieten. Kinder unter 12 Jahren brauchen keinen Test, müssen aber auch in Quarantäne, und zwar für fünf Tage. Danach können sie diese ohne Test beenden – es sei denn, sie haben Symptome, versteht sich. Einige positiv getestete Reiserückkehrer sind in Gelsenkirchen laut Wolterhoff bereits in Quarantäne.
Verschärft sind die Regeln für Rückkehrer aus Virusvariantengebieten, derzeit sind das allerdings nur Brasilien und Uruguay. Hier müssen alle, auch Geimpfte, für 14 Tage in Quarantäne, auch mit aktuellem negativem Test.
Keine Engpässe durch neue Aufgabe befürchtet
Trotz steigender Inzidenzen sieht Wolterhoff keine ernsthaften Engpässe auf das Gesundheitsamt durch die neue Aufgabe zukommen. „Im jetzigen Rahmen können wir die Nachverfolgung mit dem eigenen Personal leisten. Wenn die Zahlen aber stark steigen, müssten wir wieder Unterstützung aus anderen Bereichen anfordern, zumal die Bundeswehr uns nicht mehr zur Verfügung steht“, so Wolterhoff. Allerdings müsse man sich mittelfristig auch auf Bundesebene wohl überlegen, wie man künftig die Kontaktverfolgung betreiben will, wenn vor allem junge Menschen sich infizieren. „Diese haben sehr viel mehr Kontakte, erkranken aber selten schwer. Wenn das so ist und die Situation in den Kliniken entspannt bleibt, kann man sich dann fragen, ob die Kontaktverfolgung dann noch so detailliert erfolgen muss“, erklärt Wolterhoff.
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