Wiesbaden. Eine neue Schadsoftware bereitet zurzeit vielen Computernutzern Ärger. Das Programm unterstellt ihnen kinderpornografische Aktivitäten. Das Perfide: Die unerwünschte Software schmückt sich ausgerechnet mit dem Logo des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik. Betroffene sollten auf Geldforderungen nicht eingehen.

Wer viel Sinn für Humor hat, könnte darüber fast schon lachen: Eine neue Variante von schädlicher Software schmückt sich ausgerechnet mit dem Logo des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Doch sicher ist auf dem befallenen Computer nichts mehr. Vielmehr sollten Nutzer ihren PC möglichst schnell von dem Schadprogramm befreien. In der Vergangenheit hatte es bereits ähnliche Cyberangriffe gegeben.

Hat sich das Programm auf einem Rechner eingenistet, öffnet sich zunächst ein Popup-Fenster mit dem Logo des BSI und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Darin werden dem Nutzer schwere Straftaten unterstellt: Der Computer sei zur Verbreitung von Kinderpornografie, zu terroristischen Aktionen, Urheberrechtsverletzungen oder anderen Straftaten genutzt worden.

Anschließend behauptet das Programm, dass der Computer „aus Gründen unbefugter Netzaktivitäten ausgesetzt worden“ sei, und zitiert angebliche gesetzliche Vorschriften, die der Nutzer verletzt haben soll. Ein jugendpornografisches Foto wird eingeblendet und die Software unterstellt dem Nutzer kinderpornografische Inhalte konsumiert zu haben.

Bundeskriminalamt warnt vor „digitaler Erpressung“

Schließlich fordert das Schadprogramm dazu auf, 100 Euro über die Online-Zahlungssysteme „uKash“ oder „Paysafecard“ zu überweisen. Nur so könne man einen Freigabecode zur Entsperrung des Rechners erhalten. Das Bundeskriminalamt (BKA) und das BSI warnen ausdrücklich davor, die geforderte Summe zu zahlen.

Vielmehr sei der Computer bereits mit einer schädlichen Software infiziert, die wesentliche Teile des Betriebssystems verändert habe. Ein regulärer Zugriff auf das Betriebssystem sei mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nach Zahlung der geforderten Summe nicht möglich, so BKA und BSI.

Die beiden Bundesämter bestärken betroffene Nutzer, sich von dem Foto und den Anschuldigungen im Popup-Fenster nicht einschüchtern zu lassen: „Es handelt sich hierbei um eine Form der digitalen Erpressung. Sie sind Opfer einer Straftat geworden.“

So werden Nutzer die Schadsoftware wieder los

Tipps und Tricks, um den eigenen PC von einer schädlichen Software zu befreien, finden Nutzer Seiten des Anti-Botnetz-Beratungszentrums unter www.botfrei.de sowie auf der Webseite des BSI unter www.bsi-fuer-buerger.de/Schadprogramme. Computerexperten empfehlen generell, das Betriebssystem und wichtige Schutz-Programme wie Anti-Viren-Software immer aktuell zu halten. So haben digitale Angreifer erst gar keine Chance.