Essen. Großer Wirbel um kleine Fotos: Vorschaubilder zu Links, die bei Facebook geteilt werden, können für Nutzer rechtlich problematisch sein. Erstmals hat es jetzt eine Abmahnung wegen eines solchen “Thumbnails“ gegeben. Was Facebook-Nutzer wissen müssen - und warum sie unsere Links ruhig weiter teilen können.
Wer bei Facebook aktiv ist, dem dürfte die folgende Szenerie bekannt vorkommen: Man liest einen interessanten Text im Internet, will ihn seinen Freunden empfehlen, schnappt sich also den Link und kopiert ihn ins Statusfeld seines Profils. Facebook rechnet einen Augenblick, spuckt dann die Überschrift und, wenn vorhanden, einen kleinen Vorspann aus - und ein passendes Vorschaubild.
Genau diese Vorschaubilder sorgen jetzt für Verunsicherung unter Nutzern Sozialer Netzwerke. Zum Jahresanfang macht die Nachricht die Runde, dass es eine erste Abmahnung wegen eines solchen Vorschaubildes gegeben hat. Eine Fotografin sah durch das "Thumbnail" im Bild ihre Urheberrechte verletzt, forderte 1800 Euro Schadenersatz und Anwaltskosten.
Auch Vorschaubilder sind urheberrechtlich geschützt
So öffnet sich also ein neues Kapitel im Buch "Rechtliche Fallstricke im Web 2.0". Dass man fremde Fotos nicht einfach bei Facebook hochladen darf, hat sich bereits weitgehend herumgesprochen; dass Online-Lästereien über den Chef im Ernstfall den Job kosten können, ebenfalls. Bei Facebook geteilte Links galten urheberrechtlich bislang jedoch als eher unproblematisch.
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Der auf Medienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Christian Solmecke aus Köln hatte bereits im Juni 2012 im Interview mit der WAZ Mediengruppe zu Bedenken gegeben: Auch Vorschaubilder seien urheberrechtlich geschützt. Schon damals warnte er, dass es streng genommen auch für Thumbnails Abmahnungen geben könnte.
Solmeckes Prophezeihung wurde wahr. Am Freitag vergangener Woche berichtete er auf der Website seiner Kanzlei über die erste Abmahnung, seitdem wird in Juristen-Blogs und Foren heiß diskutiert. Manch einer sagt bereits die nächste "Abmahnwelle" voraus. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:
Worum geht's bei der Abmahnung wegen eines Facebook-Vorschaubildes?
Im konkreten Fall hat laut Anwalt Christian Solmecke eine Fotografin einen gewerblichen Facebook-Nutzer abgemahnt, weil ein von diesem geteilter Link ein Foto von ihr zeigte. "Jedes Foto - und sei es noch so klein - ist urheberrechtlich geschützt", sagt Tobias Gostomzyk, Professor für Medienrecht an der Technischen Universität Dortmund. Wenn auch im Einzelfall die Höhe der Streitsumme, nach der sich die Höhe der Abmahnkosten richte, strittig sein möge: "Rechtlich betrachtet" könne ein Vorschaubild durchaus einen Rechtsverstoß darstellen. Wenn keine Einwilligung des Rechteinhabers vorliege, handele es sich regelmäßig um eine unzulässige Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes.
Ich habe das Bild doch gar nicht selbst hochgeladen - warum soll ich trotzdem haften?
Ein automatisch von Facebook zu einem Link hinzugefügtes Vorschaubild oder ein selbst hochgeladenes Foto - "juristisch macht das keinen Unterschied", sagt Rechtsanwalt Solmecke. "Für eine Urheberrechtsverletzung kommt es nicht darauf an, wo ein Bild physikalisch liegt oder wer es hochgeladen hat, sondern nur, wer es in seine Seite eingebunden hat."
Was kann ich tun, um mich vor Abmahnungen zu schützen?
Nutzer sollten "derartige Verlinkungen ausschließlich ohne Miniaturbild" bei Facebook teilen, rät die Rechtsanwaltskanzlei Weiß & Partner auf ihrer Internetseite. "Dann sieht die Facebook-Seite vielleicht nicht mehr so schön aus", argumentiert auch Christian Solmecke, "aber rechtlich befinden sich die Anwender auf der sicheren Seite." Wie man die Vorschaubilder ausschaltet, ist hier erklärt:
Vorschaubild ausschalten - so geht's
Darüber hinaus dürften die Tipps des Rechtsexperten umsichtigen Nutzern bereits bekannt sein: Den eigenen Facebook-Account nur für Freunde sichtbar machen. Besser nur eigene Texte, Fotos oder Videos verbreiten (und dabei auf die Persönlichkeitsrechte anderer achten). Und im Zweifel lieber auf einen Facebook-Post verzichten.
Online-Medien verbreiten ihre Inhalte doch selbst mit Vorschaubild via Facebook - und dann?
Für Medien sind Soziale Netzwerke eine wichtige Plattform, um Inhalte zu verbreiten. Auch die WAZ Mediengruppe teilt Links zu ihren Artikeln bei Facebook, inklusive Vorschaubild - und freut sich, wenn User Inhalte weiterreichen. "Unsere Nutzer können Links zu unseren Inhalten gefahrlos mit Vorschaubild bei Facebook teilen, ohne Abmahnungen zu fürchten", betont Mark-Oliver Multhaup, Geschäftsführer von WAZ New Media.
Ähnlich bewertet Rechtsanwalt Christian Solmecke die Situation für andere Online-Medien: Bieten "Homepage-Betreiber selbst einen so genannten Teilen-Knopf auf ihren Seiten an", argumentiert er, "dann möchten sie in aller Deutlichkeit, dass ihre Web-Seite mit der vollen Funktionalität geteilt wird - dann dürfte es auch rechtmäßig sein, wenn Vorschaubilder passend zum gesetzten Link angezeigt werden."