Köln. . Eine Fotografin hat einen Facebook-Nutzer abgemahnt, weil in der Vorschau eines geteilten Links ein urheberrechtlich geschütztes Bild zu sehen war. Ein Anwalt rät nun, bei der Veröffentlichung eines Links auf Facebook auf die Vorschau eines dort eingebunden Fotos zu verzichten.
Bei der Veröffentlichung eines Links auf Facebook sollten Nutzer auf die Vorschau eines dort eingebunden Fotos verzichten. Wie der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke am Freitag mitteilte, wurde erstmals ein Facebook-Nutzer abgemahnt, weil in der Vorschau eines von ihm geteilten Links ein urheberrechtlich geschütztes Bild zu sehen war. Der Anwalt der Fotografin habe von dem Betreiber der Facebook-Seite verlangt, das Bild zu entfernen, eine Unterlassungserklärung abzugeben, Schadenersatz zu zahlen und die Abmahnkosten zu erstatten - zusammengenommen Kosten in Höhe von etwa 1800 Euro.
Bildervorschau bietet "ein großes Abmahnpotenzial"
Die automatisch angebotene Bilder-Vorschau beim Veröffentlichen von Links auf Facebook biete "ein großes Abmahnpotenzial", warnte Solmecke. Für eine Urheberrechtsverletzung auf Profilseiten von Internet-Netzwerken komme es nicht darauf an, wo das Bild "physikalisch liegt", sondern wer es in seine Seite eingebunden habe. Bietet allerdings der Homepage-Betreiber mit einem sogenannten "Teilen"-Knopf von sich aus an, einen Link auf Facebook zu posten, dann sei auch das Anzeigen des Vorschau-Bildes unproblematisch.
Solmecke rät Internetnutzern angesichts drohender Abmahnungen, die eigene Facebook-Seite nicht öffentlich, sondern nur für Freunde sichtbar zu machen. Außenstehende hätten dann von vornherein "keine Möglichkeit, das Abmahnpotenzial eines Facebook-Auftrittes zu prüfen". Wer sein Profil öffentlich nutze und Links teilen möchte, sollte lieber auf das Anzeigen des Vorschau-Bildes verzichten. (afp)