Essen. Erneut sorgt ein “Hoax“, eine Falschmeldung, im Sozialen Netzwerk Facebook für Wirbel. Tausendfach verbreiten Nutzer einen Text weiter, in dem sie “aufgrund der neuen AGBs“ der “kommerziellen Nutzung“ ihrer Daten widersprechen. Nur: Es wurde aktuell gar nichts an den AGB verändert. Und: Ein solcher Text würde selbst dann nicht helfen.

Mit Falschmeldungen auf Facebook verhält es sich nicht anders als mit Gerüchten in der analogen Welt. Einmal im Umlauf, verbreiten sie sich rasant weiter. Mal ist es ein angeblicher Lieferservice bei McDonald's, der die Runde macht, mal die Angst, dass private Nachrichten plötzlich sichtbar werden könnten.

Aktuell sorgt erneut eine solche Falschmeldung, ein "Hoax", für Wirbel im weltweit größten Netzwerk. Diesmal geht es um vermeintliche Änderungen bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook und die Sorge von Nutzern um ihre Daten, Fotos und Texte.

Tausendfach wird in diesen Tagen folgende Statusmeldung geteilt: "Aufgrund der neuen AGB's in Facebook widerspreche ich hiermit der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten (Texte, Fotos, persönliche Bilder, persönliche Daten) gemäß BDSG. Das Copyright meiner Profilbilder liegt ausschließlich bei mir. Die kommerzielle Nutzung bedarf meiner schriftlichen Zustimmung."

Facebook hat Nutzungsbedingungen zuletzt im Juni geändert

So oder ähnlich sehen die Bilder aus, die zurzeit massenhaft bei Facebook geteilt werden.
So oder ähnlich sehen die Bilder aus, die zurzeit massenhaft bei Facebook geteilt werden. © WNM

Nutzer sehen die vermeintlich wichtige Meldung auf ihrer Übersichtsseite, kopieren sie, verbreiten sie weiter. Der berühmte Schneeball-Effekt setzt ein. Alternativ verbreiten Nutzer auch Bilder, auf denen derselbe Text zu lesen ist. Allein: Es gibt keinen aktuellen Anlass. Und selbst wenn dem so wäre: Dann würde der Widerspruch per Statusmeldung oder Text-im-Bild kaum ausreichen, um sich zu schützen.

Die "neuen AGB's" - sind schon Monate alt. Am 8. Juni wurden die Datenverwendungsrichtlinien und die Erklärung der Rechte und Pflichten von Facebook zuletzt aktualisiert. Und schon allein die Tatsache, dass viele die Mär von den "neuen AGB's" unreflektiert weitertragen, lässt vermuten: Nur die wenigsten Nutzer dürften die ausführlichen, nicht gerade simplen Bedingungen tatsächlich von Anfang bis Ende gelesen haben.

Widerspruch via Facebook-Statusmeldung "komplett unwirksam"

Gleich mehrere Blogs beschäftigen sich in diesen Tagen mit dem Datenschutz-Hoax. "Erst denken, dann klicken" heißt ein Portal, das betont: "Das 'Teilen' dieses Statusbeitrages hat absolut keinen Sinn und ist auch von der rechtlichen Seite her nicht haltbar." Auch das Blog "Allfacebook.com" bezeichnet die Meldung als "Quatsch".

Als Widerspruch gegen Nutzungsbedingungen, das betont auch der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke, ist ein solches Status-Update oder Foto "komplett unwirksam". Wer sich durch seine Anmeldung beim Sozialen Netzwerk auf Facebook einlasse, der schließe einen zweiseitigen Vertrag, aus dem er nicht einfach mit einer solchen, einseitigen Erklärung rauskomme, erklärt er.

Jurist hält Facebook-AGB in Teilen für unwirksam

Solmecke macht allerdings auch keinen Hehl daraus, dass er einen Großteil der im Juni zuletzt geänderten AGB von Facebook für zu weitreichend und deshalb unwirksam hält. "Facebook versucht, sich wahnsinnig viele Rechte einzuräumen", sagt er. Was die Verwendung persönlicher Daten angeht, halte sich das amerikanische Unternehmen in den Nutzungsbedingungen Hintertürchen offen.

Wer sich Sorgen um seine Daten macht, dem bliebe als sicherster Schutz: die Abmeldung bei Facebook. "Die zweitsicherste Möglichkeit ist, sich Gedanken darüber zu machen, was man da postet und teilt." Oder was man eben nicht hochlädt.

Jurist Solmecke sieht zumindest einen positiven Nebeneffekt beim Datenschutz-Hoax: "Das ist zumindest ein Signal an Facebook", eine "Unmutsbekundung", die zeige, dass vielen Nutzer unwohl sei beim Gedanken daran, was der US-Konzern mit ihren Daten macht. "Was Facebook da versucht", sagt Christian Solmecke, "ist zu weitreichend."