Berlin. Facebook hat eine Abmahnung von der Verbraucherzentrale erhalten. Über das “App-Zentrum“ würde das Unternehmen persönliche Daten weitergeben, ohne dass die Nutzer eingewilligt hätten. So lautet der Vorwurf. Bis Anfang September erwarten die Verbraucherschützer eine Unterlassungserklärung.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat das soziale Netzwerk Facebook abgemahnt. Das Unternehmen gebe mit seinem neuen "App-Zentrum" persönliche Daten von Nutzern an Fremdanbieter weiter, ohne dass die Nutzer ihre Einwilligung dazu gegeben hätten. Das erkären die Verbraucherschützer in einer am Montag in Berlin veröffentlichten Mitteilung.
Mit seiner Abmahnung fordere der Verband das Unternehmen "wiederholt auf, sich an geltendes Recht zu halten", hieß es weiter. Nach Auffassung der Verbraucherschützer verstößt Facebook mit dem Dienst gegen das Telemediengesetz. Der Verbraucherverband räumte dem Internetanbieter eine Frist bis zum 4. September ein, um eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Einwilligung wird von Facebook "einfach unterstellt"
Im "App-Zentrum" können Facebook-Nutzer verschiedene Applikationen installieren, etwa ein Spiel oder Quiz. Wer das tut, erhält jedoch den Angaben zufolge keinen vollständigen Hinweis, wozu die weitergegebenen Daten verwendet werden.
Außerdem werde nicht sichergestellt, dass der Nutzer in die Datenweitergabe und -nutzung einwillige, hieß es. Stattdessen werde durch den Klick auf den Button "Spiel spielen" oder "An Handy schicken" die Einwilligung des Nutzers "einfach unterstellt".
Drittanbieter können über Apps auf persönliche Daten zugreifen
Lediglich unterhalb des Buttons befinde sich in kleiner hellgrauer Schrift eine "augenscheinlich nicht abschließende Auflistung der Nutzungszwecke durch den App-Anbieter". "So räumen sich die Drittanbieter zum Beispiel das Recht ein, auf den Chat, die Informationen der Freunde und die persönliche Kontaktdaten zuzugreifen sowie auf die Pinnwand des Nutzers schreiben zu können", erklärten die Verbraucherschützer.
Facebook wollte zunächst keine Stellungnahme zum Sachverhalt abgeben und erklärte, das Schreiben des Verbandes zunächst zu prüfen. (dapd)