Essen. . Der Bundesgerichtshof entscheidet am Donnerstag, ob der Internet-Speicherdienst Rapidshare mehr tun muss, um illegal gespeichertes Material aus seinem Angebot herauszufiltern. Geklagt hat der Spielehersteller Atari. Der Prozess erinnert an den Fall Megaupload.

Rapidshare, Anbieter von Speicherplatz im Internet, erfreut sich gerade bei jungen Internet-Nutzern großer Beliebtheit. Am Donnerstag verhandelt der Bundesgerichtshof eine Klage des Computerspiel-Herstellers Atari gegen Rapidshare. Der Filehoster soll gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Rapidshare ist sich keiner Schuld bewusst: Er biete nur den Speicherplatz an, argumentiert der Internet-Anbieter. Außerdem habe man auf die Aufforderung reagiert, illegal abgelegte Dateien zu entfernen.

Atari wirft Rapidshare vor, nicht genügend getan zu haben, um das Computerspiel „Alone in the Dark“ komplett von seiner Plattform zu löschen. Darin sieht der Spielehersteller einen Verstoß gegen das Urheberrecht. Der Internet-Speicherdienst habe zwar entsprechende Dateien entfernt, auf die er von Atari hingewiesen worden sei. Aber: „Weitere bei der Beklagten abgelegte Dateien, die ebenfalls das Computerspiel enthielten, entfernte die Beklagte nicht“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH).

Eine rechtliche Grauzone

Alone in the Dark

2008-05-13 - Alone in the Dark
2008-05-13 - Alone in the Dark
Alone in the Dark - Xbox 360
Alone in the Dark - Xbox 360
Alone in the Dark - Xbox 360
Alone in the Dark - Xbox 360
Alone in the Dark - Xbox 360
Alone in the Dark - Xbox 360
Alone in the Dark - Xbox 360
Alone in the Dark - Xbox 360
Alone in the Dark - Xbox 360
Alone in the Dark - Xbox 360
2008-05-13 - Alone in the Dark
2008-05-13 - Alone in the Dark
2008-05-13 - Alone in the Dark
2008-05-13 - Alone in the Dark
2008-05-13 - Alone in the Dark
2008-05-13 - Alone in the Dark
2008-05-13 - Alone in the Dark
2008-05-13 - Alone in the Dark
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Es sei Sache der Nutzer, darauf zu achten, kein urheberrechtlich geschütztes Material anzubieten und zu teilen, hält Rapidshare dagegen. Eine rechtliche Grauzone, wie auch der Prozess um die Speicherplattform Megaupload des ehemaligen Internet-Shootingstars Kim Schmitz zeigt. Auch Megaupload-Gründer Schmitz beruft sich darauf, nur den Speicherplatz zur Verfügung gestellt zu haben. Er verdiente sein Geld unter anderem damit, indem er besonders schnelle Zugänge zu seinen Servern zu Verfügung stellte. Auch über Megaupload soll sehr viel urheberrechtlich geschütztes Material gehandelt worden sein.

Schmitz wurde im Januar bei einer Razzia auf seinem Anwesen in Neuseeland festgenommen und einen Monat später gegen Kaution auf freien Fuß gelassen worden. Schmitz droht eine Auslieferung an die USA, wo ihm der Prozess gemacht werden soll.

Drehscheibe für Raubkopien?

Auch Rapidshare war jahrelang Drehscheibe für urheberrechtlich geschütztes und illegal gespeichertes Material, also Raubkopien von Filmen, Musik, Computerspielen und Programmen. Der Anbieter will sich jetzt ein neues Image geben und setzt einen eigenen Cloud-Dienst, mit dem man von überall – auch unterwegs – auf seine Daten zugreifen kann. Wer mehr Speicherplatz benötigt oder einen schnelleren Zugang zu seinen Daten haben möchte, der muss zahlen.

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Rapidshare gründete laut Geschäftsführerin Alexandra Zwingli eine eigene Abteilung, die gegen Rechtsverstöße beim Speicherdienst vorgehen soll. Man habe nicht erst vor Monaten damit begonnen, gegen illegale Kopien vorzugehen, sagte Zwingli Focus Online. Aber: „Eine lückenlose Sicherheit können wir nicht gewährleisten“, sagt Zwingli.

Auch darüber muss der Bundesgerichtshof am Donnerstag entscheiden.