Cincinnati. . Wenn er sich nicht einen Monat lang täglich auf Facebook bei seiner Ex-Frau entschuldigt, muss ein US-Amerikaner für 60 Tage ins Gefängnis. Dieses Urteil fällte ein Richter in den USA, nachdem der Mann bei Facebook abfällige Kommentare über die Mutter seines Kindes veröffentlicht hatte.
Immer mehr Menschen verbringen immer mehr Zeit in sozialen Netzwerken im Internet. Und auch die Justiz versucht verstärkt, im scheinbar gesetzlosen Datennetz Recht und Ordnung durchzusetzen. Nach Ansicht eines Manns aus Cincinnati in den USA ist sie dabei nun deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Weil er auf Facebook Kommentare über seine von ihm getrennt lebende Frau veröffentlicht hatte, soll sich Mark Byron laut Gerichtsbeschluss einen Monat lang täglich in dem sozialen Netzwerk für seine Äußerungen entschuldigen. Andernfalls muss er für 60 Tage ins Gefängnis.
Die Anordnung könne Konsequenzen für Hunderte Millionen Facebook-Nutzer haben, warnt Byron. „Wenn sie mir das antun können, dann können sie das auch anderen antun“, sagte er. Der Beschluss sei sehr ungewöhnlich und „besorgniserregend, weil ein Gericht jemanden anweist, etwas über ein bestimmtes Thema zu einer Gruppe von Freunden zu sagen“, kritisierte die Anwältin und Medienrechtsexpertin Jill Meyer.
Byron und seine Ehefrau lassen sich derzeit scheiden und kämpfen um das Sorgerecht für den 17 Monate alten Sohn. Mehrmals habe ihm seine Frau den Umgang mit dem Kind verwehrt, sagt Byron. Ein Gericht hingegen erklärte, er dürfe seinen Sohn zweimal pro Woche sehen.
Medienrechtsexperte sieht Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt
In dem jüngsten Urteil hieß es, Byron habe im November Kommentare über seine Ehefrau auf Facebook veröffentlicht. „Wenn Du eine bösartige, rachsüchtige Frau bist, die das Leben ihres Ehemanns ruinieren und einem Vater seinen Sohn wegnehmen willst, musst Du nur sagen, Du hättest Angst vor deinem Ehemann oder Lebenspartner und sie werden (den Sohn) wegnehmen“, soll Byron auf Facebook geschrieben haben.
Ihr Mandant habe den Kommentar lediglich aus Frust verfasst und habe nicht damit rechnen können, dass seine Ehefrau ihn lesen würde, da sie keinen Zugang zu seinem Facebook-Konto habe, sagte Byrons Anwältin Becky Ford. Nach Ansicht von Anwalt und Medienrechtsexperte Jack Greiner sind Byrons Äußerungen vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Er glaube nicht, dass „ein Gericht entscheiden darf, ob sich jemand von einer Meinung belästigt fühlt, die in einer nicht bedrohlichen Weise geäußert wurde“, sagte Greiner.
Experte: Aussagen durch Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt
Familienrichter Paul Meyers urteilte im vergangenen Monat, Byron habe mit seinen Kommentaren gegen eine gerichtliche Schutzanordnung verstoßen. Er solle sich einen Monat täglich auf Facebook bei seiner Ehefrau und seinen Freunden für die Äußerungen entschuldigen. Andernfalls drohten ihm 60 Tage Haft und eine Geldstrafe von 500 Dollar (370 Euro).
Seit dem 13. Februar veröffentliche er nun jeden Tag ein Entschuldigungsschreiben auf Facebook, sagt Byron. Darin bitte er seine Frau um Verzeihung, dass er „sie in einem unvorteilhaften Licht erscheinen ließ“. Zudem entschuldige er sich bei seinen Facebook-Freunden, dass er versucht habe „sie in die Irre zu führen“. Das Gericht habe ihn gezwungen, falsche Erklärungen abzugeben, sagt er.
Am 19. März muss Byron vor Gericht erscheinen und nachweisen, dass er die Entschuldigung Tag für Tag vor neun Uhr morgens ins Internet gestellt hat. Gelingt ihm das nicht, muss er ins Gefängnis.