Wichita. . Auf Facebook kommt ein Gerichtsverfahren wegen seines Umgangs mit Nutzerdaten zu. Ein Anwalt hat das Unternehmen verklagt, weil es bestimmte Cookies verwendet. Diese überwachen das Verhalten des Nutzers nicht nur, während er bei Facebook eingeloggt ist.
Facebook ist in den USA von einem Anwalt wegen der Cookies verklagt worden, die das soziale Netzwerk auf den Computern der Nutzer ablegt. Der 42-jährige John Graham sieht in den Cookies einen Verstoß gegen die Gesetze, die das Abhören von Gesprächen regeln. Graham zeigte sich verärgert darüber, dass eines dieser kleinen Programme die Aktivitäten des Nutzers auch dann weiter beobachtet, wenn sich dieser von Facebook abgemeldet hat.
Anwalt hofft auf Erfolg mit Sammelklage
Graham reichte deshalb eine Klage bei einem Gericht im US-Staat Kansas ein. Er will erreichen, dass seine Klage als Sammelklage anerkannt wird, die stellvertretend für die 150 Millionen Facebook-Nutzer in den USA steht. Ob die Klage aber überhaupt anerkannt wird, ist noch unklar. Frühere rechtliche Schritte gegen Cookies wurden meist abgelehnt, weil kein Schaden nachweisbar war.
Die Cookies von Facebook waren auch früher schon in die Kritik geraten. Das Unternehmen erklärte danach, sie verstießen nicht gegen den Datenschutz oder gegen Sicherheitsvorschriften. Facebook speichere keine Daten, zu denen man nicht berechtigt sei.
US-Handelskommission soll Cookies prüfen
Graham fordert das Gericht in seiner Klage auf, zu klären, ob Facebook verboten werden könne, Daten über Kommunikation des Nutzers auch dann zu registrieren, wenn dieser sich aus seinem Facebook-Konto abgemeldet habe. Das seien wichtige Fragen, die ein Gericht prüfen sollte, erklärte David Jacobs von der Bürgerrechtsorganisation Electronic Privacy Information Center (EPIC). Eine ähnliche Klage war nur eine Woche zuvor in Kalifornien eingereicht worden.
Neun Bürgerrechtsgruppen, darunter EPICenter und die Amerikanische Bürgerrechtsunion, hatten sich erst kürzlich mit der Bitte an die US-Handelskommission gewandt, nach den jüngsten Änderungen bei Facebook müsse geprüft werden, wie die Daten der Nutzer gespeichert werden.(dapd)