Essen. . „El Wurmi“ und „Little Schnecke“ sind Facebook ein Dorn im Auge. Denn falsche Profile, so genannte Fake-Accounts, verstoßen gegen die Nutzungsbedingungen. Doch erst, wenn zu Partys, also zu unangemeldeten Großveranstaltungen eingeladen wird, werden sie wirklich gesperrt.

Sie heißen „Joe Arschtreter“, „El Wurmi“ oder „Little Schnecke“, und natürlich heißen sie nicht wirklich so. Fake-Profile bei Facebook werden immer häufiger. Aus Sorge um ihre Privatsphäre melden sich manche Nutzer nicht mit ihrem Klarnamen bei dem sozialen Netzwerk an, sondern mit einem ausgedachten. Andere legen sich zu ihrem „echten“ Profil noch ein zweites, etwa eins mit dem zweiten Vornamen an, um dort unerkannt und ungehemmt zu posten. Spätestens bei anonymen Einladungen zu Facebook-Partys hört der Spaß allerdings auf.

Diese falschen Profile sind nicht im Sinne von Facebook. „Du wirst keine falschen persönlichen Informationen auf Facebook bereitstellen oder ohne Erlaubnis ein Profil für jemand anderes erstellen“, heißt es in den Nutzungsbedingungen des Netzwerks. Und weiter: „Du wirst nur ein persönliches Profil erstellen.“ Was ein bisschen klingt wie der Anfang der zehn Gebote, soll die Philosophie des Netzwerks erklären.

Als Individuum im Netz

Facebook vertritt die Klarnamen-Politik, ist auf dem facebookeigenen Facebook-Profil zu lesen. Nicht anonym, sondern als Individuum solle man sich im Internet bewegen können – daher der Name „soziales Netzwerk“. Eine Idee, die gerade bei Datenschützern immer wieder auf Kritik stößt – zuletzt als die automatische Gesichtserkennung lautlos eingeführt wurde oder als der automatische Freunde-Finder aktiviert wurde.

Durch die Klarnamen-Politik sollen eigentlich auch Facebook-Partys verhindert werden, die sich zurzeit häufen. So hatte vor wenigen Tagen in Bochum jemand unter dem Nutzernamen „Tomh Nhikoe“ zur „größten Facebook-Party aller Zeiten“ aufgerufen und damit für Aufregung gesorgt. Erklärtes Ziel war es, 50 000 Menschen auf dem Dr.-Ruer-Platz in der Bochumer Stadtmitte zu versammeln – zum „Feiern, Flirten, Trinken“. Ein Aufruf, der die Stadt Bochum beunruhigte, weil diese die Sicherheit der vielen Menschen auf dem kleinen Platz nicht hätte gewährleisten können. Mittlerweile ist der Fake-Account gelöscht, die Party ist abgeblasen.

Geprüft und gesperrt

Wer sich einen falschen Namen gibt, läuft immer Gefahr bei Facebook gelöscht zu werden. Das geht ebenfalls aus den Nutzungsbedingungen hervor. Vorgesehen ist scheinbar, dass die Sicherheits- und Privatsphäreeinstellungen so bearbeitet und angepasst werden, dass sie die Anonymität oder Privatsphäre auch ohne falschen Namen wahren. Bestimmte Fotos können etwa nur bestimmten Personen gezeigt, bestimmte Daten für „Nicht-Freunde“ verborgen werden. Doch diese Möglichkeiten sind teils schwierig nachvollziehbar oder anzuwenden. Daher die Fake-Accounts.

Doch: Über die Funktion „Diese Person melden“ können falsche Daten an Facebook „gepetzt“ werden. Anschließend wird die Identität von Facebook überprüft und gegebenenfalls gesperrt. „Wenn du einen Nutzernamen für dein Konto auswählst, behalten wir uns das Recht vor, diesen zu entfernen oder zurückzufordern, sollten wir dies als notwendig erachten (zum Beispiel, wenn der Inhaber einer Marke eine Beschwerde über einen Nutzernamen einreicht, welcher nicht dem echten Namen eines Nutzers entspricht)“, heißt es dazu in den Nutzungsbestimmungen des Netzwerks.

Auffällige Namen werden bereits beim Einrichten des Profils überprüft und gegebenenfalls auch im Nachhinein noch gesperrt. Doch ganz so strikt scheint Facebook die Problematik nicht zu handhaben. Er werde wöchentlich, manchmal mehrfach täglich von Facebook aufgefordert, seinen Account zu bestätigen, erzählt einer, der sich den Nachnamen „Arschlowski“ gegeben hat. Von einer Löschung seines Profils sei bisher „noch nicht die Rede“ gewesen. Die Privatsphäre-Einstellungen reichen ihm nicht aus, um sich vor ungebetenen Gästen auf seinem Profil zu schützen. „Was ich da poste, ist doch meine Privatsache“, sagt er. „Und die geht meinen Chef nichts an.“