Berlin. .
Die Internetwirtschaft reagiert auf die Datenschutzvorwürfe nach dem Start von Google Street View. Künftig soll es für betroffene Bürger eine zentrale Beschwerdestelle im Internet geben. Sie soll für alle Geodatendienste gelten.
Verbraucher sollen eine zentrale Anlaufstelle zum Datenschutz bei sogenannten Geodatendiensten wie Google Street View erhalten. Dies sieht eine Selbstverpflichtung der Internetwirtschaft vor, die der Branchenverband Bitkom am Mittwoch in Berlin vorstellte. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) will zudem per Gesetz Mindeststandards für den Datenschutz bei allen Internetangeboten definieren.
Die Diskussion um Geodatendienste war durch den Start von Google Street View in Deutschland aufgekommen, wo Nutzer die Bilder von Straßenzügen betrachten können. Nach heftigen Protesten ermöglichte Google den Betroffenen hierzulande, ihre Hausfassaden unkenntlich zu machen.
Bundesinnenminister will „rote Linie“ per Gesetz definieren
Die Internetwirtschaft will nun ein zentrales Internetportal zum Datenschutz bei Geodatendiensten einrichten. Dort sollen Verbraucher Widerspruch einlegen können, etwa damit Hausfassaden, Menschen oder Autos unkenntlich gemacht werden. Für die Anbieter ist der Datenschutzkodex verbindlich, die Einhaltung soll kontrolliert und Verstöße sanktioniert werden.
Der Kodex soll zunächst mit der Politik abgestimmt werden und in der zweiten Jahreshälfte 2011 in Kraft treten. Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer hob hervor, der Kodex sei „so angelegt, dass er von seiner Struktur her ein Modell für Selbstverpflichtungen in anderen Bereichen der Internetwirtschaft sein kann“.
Innenminister de Maizière stellte zudem einen Gesetzentwurf vor, der für alle Internetangebote eine „rote Linie“ definieren soll, die nicht überschritten werden darf. Es gebe Punkte, an denen „es mit Selbstverpflichtungen nicht getan ist“, sagte der Minister. Verhindert werden sollten „besonders schwere Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht“.
Regeln soll das Gesetz die Veröffentlichung, nicht aber die Verarbeitung von Daten. Im Visier hat der Minister dabei vor allem die Profilbildung, also das gezielte Sammeln von Daten über eine Person. Dazu zählten auch Bewegungsprofile oder etwa das Veröffentlichen des Wohnorts vorbestrafter Menschen. Bei Verstößen sieht der Gesetzentwurf einen Anspruch auf Schmerzensgeld vor.
Weitere Regelungen geplant
De Maizière regte zugleich an, weitere Regelungen zu diskutieren: Geklärt werden müsse, ob Gesichtserkennungsdienste erlaubt werden sollten, ob Personenprofile durch das Speichern von Anfragen bei Suchmaschinen gebildet werden dürften und inwieweit Standortdaten etwa von Handy- und Smartphone-Besitzern genutzt werden dürfen.
Ein von Datenschützern gefordertes zentrales Register, in dem Verbraucher ihre Widersprüche generell hinterlegen können, lehnten Scheer und de Maizière ab. Auch dadurch entstehe wieder eine Datensammlung, deren Schaden größer sei als der Nutzen. Zudem könne ein solches Register eine „besondere Versuchung für Hacker“ sein, sagte der Minister.
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) begrüßte die Vorstöße der Internetwirtschaft und de Maizières. Es gelte, eine Balance zu finden zwischen den neuen technischen Möglichkeiten und dem Schutz der Privatsphäre des Einzelnen, erklärte ihr Sprecher. (afp)