Frankfurt/Main. .

Häuser und Menschen, die in Google Street View sichtbar sind, können auch nachträglich noch unter dem Tarnmantel verschwinden. Die wichtigsten Fragen rund um das Widerspruchsverfahren:

Der Straßenbilderdienst Google Street View zeigt Fotos von Straßen und Häusern aus den 20 größten deutschen Städten. Etliche Gebäude sind darin bereits auf Antrag unkenntlich gemacht - Hausbesitzer und Mieter können das aber auch weiterhin beantragen.

Ist bei Google weiterhin Einspruch gegen Street View möglich?

Ja. Hausbesitzer und Mieter können dies auch weiterhin bei Google beantragen. Dies gilt zum einen für die 20 Städte, in denen Street View nun Rundum-Panoramen von Straßenzügen zeigt. Zum anderen kann aber auch in solchen Regionen, in denen der Dienst erst in Zukunft starten wird, bereits vorsorglich Widerspruch eingelegt werden. Google hat zugesagt, nachträgliche Anträge aus den 20 Städten zügig bearbeiten zu wollen.

Wie kann Widerspruch eingelegt werden?

Das ist über Street View selbst, per Brief oder E-Mail möglich. Hausbesitzer und Mieter, von deren Immobilien bereits Bilder veröffentlicht sind, können in Street View bei einer Häuseransicht einfach den Link „Ein Problem melden“ am unteren Bildrand anklicken. Dies ist auch bei sonstigen datenschutzrechtlich bedenklichen Bildern möglich. Street View ist Teil des Kartendienstes Google Maps und auch dort zu finden. Für Verbraucher aus Regionen, in denen Street View erst in Zukunft startet, bietet Google auf seiner Internetseite hierfür auch ein eigenes Widerspruchsformular an. Zudem ist der Widerspruch per E-Mail (streetview-deutschland@google.de) oder per Brief (Google Germany GmbH, Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg) möglich. Das Verbraucherschutzministerium bietet dazu einen Musterbrief an.

Wie läuft das Widerspruchsverfahren?

Bei einem Widerspruch über Street View selbst mit der Funktion „Ein Problem melden“ ist der Einspruch nach Angaben von Google in wenigen Schritten erledigt. Beim Widerspruch über das Internetformular erhält der Betroffene zunächst eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Per Post erhalten die Verbraucher dann einen Code, mit dem sie über die Internetseite von Google ihren Widerspruch endgültig bestätigen müssen. Bei Widersprüchen per E-Mail oder Brief erhalten Verbraucher häufig die Aufforderung, ihre Wohnhäuser näher zu identifizieren. Ein Grund ist, dass Hausnummern auf den Google-Bildern oft nicht erkennbar sind - was Datenschützer auch sinnvoll finden.