Berlin. .
Im Streit über Google Street View verlangt die Regierung einen Datenschutz-Kodex der Branche bis zum 7. Dezember. Eine gesetzliche Regelung behält sie sich vor, ein Recht auf Löschung öffentlicher Gebäude soll es aber nicht geben.
Der Gipfel mit Experten und Branchenvertretern sollte klären, ob neue gesetzliche Regelungen nötig sind und wie sie aussehen könnten. Die Regierung ist sich nicht ganz einig. Während Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eine Reform des Datenschutzrechts fordert, ist de Maiziere zurückhaltend. Er sagte, ein Datenschutz-Kodex als Selbstregulierung könne „gesetzliche Spezialregelungen mindestens teilweise entbehrlich machen“. Dennoch werde das Innenministerium bis zum 7. Dezember den Entwurf eines Gesetzes vorlegen, das eine „rote Linie“ für Dienste vorgebe, die keinesfalls überschritten werden dürfe. So könnten zum Beispiel Verknüpfungen von Geodaten mit personenbezogenen Daten verboten werden. Das soll Persönlichkeits- und Bewegungsprofile mit Prangerwirkung im Internet verhindern.
Leutheusser-Schnarrenberger sagte nach dem Gipfel: „Ich denke, es läuft in die Richtung, dass wir uns auf beides einlassen werden - Selbstverpflichtung und auch eine gesetzliche Regelung als Rechtsverbindlichkeit für Verbraucher und User.“ De Maiziere räumte ein, dass es „noch keine abschließende Übereinstimmung“ im Kabinett gebe. Den „Datenschutz-Kodex zu Google Street View und ähnlichen Diensten“ soll die Branche selbst erarbeiten und möglichst mit Verbraucherschützern abstimmen, wie der Innenminister sagte. Diensteanbieter sollen sich unter anderem zu datenschutzfreundlichen Grundeinstellungen verpflichten.
Verbraucherschutzministerin Aigner lobte Ergebnisse
„Jeder muss leicht erkennen können, wo und wie die Dienste in seine Persönlichkeitsrechte eingreifen“, heißt es in einem Eckpunktepapier des Ministers. Allerdings erkennt de Maiziere kein „berechtigtes Interesse an einem Widerspruch oder einer Löschung“ bei einer alleinigen Abbildung öffentlich sichtbarer Häuser. Ein solches Interesse könnte sich nur im Einzelfall ergeben, zum Beispiel aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und der Sicherheit. Bei einem „überwiegenden berechtigten Interesse“ soll es ein Recht auf Löschung geben, das alle gespeicherten Daten umfasst, falls sie auf Personen beziehbar sind.
Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) lobte die Ergebnisse. „Wir sind einen deutlichen Schritt weiter gekommen“, sagte sie. De Maiziere, der sich selbst als „Internetminister“ bezeichnete, lobte die sachliche Atmosphäre: „Ich bin sehr zufrieden.“
Datenschutzbeauftragter fordert Widerspruchsregister
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte vor dem Gipfel ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Internet-Veröffentlichung von Daten zum eigenen Haus verlangt. „Bisher ist das ja eher eine Good-Will-Aktion“, kritisierte Schaar auf n-tv. Er hoffe auf eine Art „Robinson-Liste“ oder Widerspruchsregister. „Denn es gibt ja in Zukunft immer mehr solche Geo-Datendienste, und da reicht es aus meiner Sicht aus, wenn man ein Mal widerspricht“, sagte Schaar.
Im Streit über Google Street View hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger für eine umfassende Reform des Datenschutzgesetzes plädiert. Dies sei dringend notwendig, sagte die FDP-Politikerin am Montag zum Spitzengespräch der Regierung zu Geodatendiensten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar verlangte ein verbrieftes Widerspruchsrecht gegen die Veröffentlichung von Daten zum eigenen Haus im Internet.
Bitkom warnt vor vorschneller Regulierung
Der Hightech-Verband Bitkom fordert die Bundesregierung auf, digitale Straßenansichten und Landschaftsbilder nicht vorschnell zu reglementieren. „Wir brauchen keine Einzelfallgesetze zu jedem neuen Internet-Dienst, sondern eine strategische Netzpolitik“, sagte Bitkom-Präsident August-Wilhelm Scheer im Vorfeld des Treffens in Berlin. „Im Vordergrund muss stehen, wie wir die Chancen des technischen Fortschritts gesellschaftlich und wirtschaftlich bestmöglich nutzen.“ Bedenken müssten diskutiert werden, aber man dürfe das Internet und seine Möglichkeiten nicht vordergründig als Risiko betrachten. (dapd)