Essen. Wer einen “Legacy Contact“ bestimmt, macht einen Freund zum Erben seines Facebook-Profils. Die Funktion soll es in Zukunft auch in Deutschland geben.
Was passiert mit der digitalen Datensammlung, die wir im Internet hinterlassen, wenn wir sterben? Facebook hat nun eine Möglichkeit geschaffen, mit der man seinen Account vererben kann. „Legacy Contact“ heißt die neue Funktion. Zumindest in den USA haben Facebook-Nutzer nun die Möglichkeit, das Profil eines verstorbenen Angehörigen zu verändern. In Zukunft soll es diese Funktion auch bei uns geben.
Die bisheringen Möglichkeiten von Angehörigen, das Profil eines Verstorbenen zu verwalten, waren gering. Und sind es für Nutzer außerhalb der USA immer noch: Angehörige können Konten löschen oder in den Gedenkzustand versetzen. Neuerungen und Verbesserungen in diesem Bereich kündigte Facebook schon vor rund einem Jahr an. In seinem Newsroom teilt das Unternehmen nun mit: „Im Gespräch mit Menschen, die Verlust erlebt haben, wurde uns klar, dass es noch mehr gibt, was wir tun können, um diejenigen, die trauern, zu unterstützen.“
Keine Möglichkeit, das Profil zu gestalten
Auf mehr Mitspracherecht müssen deutsche Nutzer aber vorerst weiter verzichten. Konten im Gedenkzustand sind zwar noch sichtbar, können aber nicht bearbeitet oder verändert werden. Je nach Privatsphäre-Einstellungen des verstorbenen Nutzers können Freunde bisher einzig Erinnerungen teilen oder private Nachrichten an den verstorbenen Nutzer senden. Wie das Profil des Verstorbenen erscheint, darauf haben Angehörige keinen Einfluss.
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In Zukunft sollen aber Facebook-Nutzer auf der ganzen Welt mehr Möglichkeiten bekommen. Die Facebook-Erben aus den USA können jetzt schon ein neues Profil- und Titelbild hochladen oder einen Beitrag posten, der dann an erster Stelle in der Chronik angezeigt wird. Dort könnten Angehörige dann zum Beispiel auf die Beerdigung hinweisen, schlägt Facebook vor. Die Verwalter des digitalen Erbes können auch Freundschaftsanfragen, die an den Verstorbenen gerichtet werden, beantworten.
Keinen Zugriff auf private Nachrichten
Eines ist aber auch in Zukunft nicht möglich: Der Erbe wird nicht berechtigt, sich im Namen des verstorbenen Nutzer anzumelden. Er erhält auch keinen Zugriff auf dessen private Nachrichten. Allerdings hat er die Möglichkeit, ein Bildarchiv, Beiträge und Profilinformationen herunterzuladen.
Es kann sich aber niemand selbst zum Nachlassverwalter eines Accounts machen. Der Nutzer muss den Erben selbst ausgewählt haben. In den Sicherheitseinstellungen kann der "Legacy Contact" bestimmt werden. Wann es diese Möglichkeit auch für deutsche Nutzer gibt, kann das Unternehmen nicht beantworten. Fest steht, dass die Funktion in Zukunft international verfügbar sein soll.