Berlin. Finanziell auf eigenen Beinen stehen: Davon können viele Lehrlinge nur träumen. Häufig reicht die Ausbildungsvergütung dafür nicht. Doch wer in finanziellen Schwierigkeiten steckt, kann Hilfe bekommen.

Geld ist bei Auszubildenden meist knapp. Nicht einmal jeder Zweite (49,2 Prozent), der eine duale Ausbildung macht, kann von seiner Vergütung leben. Das geht aus dem Ausbildungsreport des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) hervor. In einigen Fällen können Auszubildende jedoch finanzielle Unterstützung bekommen.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen

Wer wegen der Ausbildung zu Hause ausziehen muss, weil etwa der Lehrbetrieb zu weit entfernt ist, kann BAB beantragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 584 Euro im Monat, sagt Florian Haggenmiller vom DGB. Antragsvoraussetzungen sind etwa, dass es für den Jugendlichen die erste Ausbildung ist, dass sie staatlich anerkannt ist und dass die Eltern unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Möglich ist es im Rahmen der BAB weiter, sich Fahrtkosten erstatten zu lassen.

Auch als Azubi ans Bafög denken

Beim Thema Bafög denken die meisten an Studenten. Doch Auszubildende haben unter Umständen ebenfalls Anspruch darauf. Das ist etwa der Fall, wenn sie eine Ausbildung an Berufsfachschulen machen.

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Dort wird eine Vielzahl von Berufen unterrichtet. Die Palette reicht vom Hauswirtschafter bis zum Fachinformatiker. Ein Antrag ist beim Amt für Ausbildungsförderung zu stellen, sagt Paul Ebsen von der Bundesarbeitsagentur in Nürnberg.

Kindergeld direkt auszahlen lassen

Wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen, können sich Auszubildende unter Umständen ihr Kindergeld direkt auszahlen lassen. Voraussetzung ist, dass sie überhaupt noch Kindergeld beziehen und nicht mehr zu Hause wohnen. Ein entsprechender Antrag ist bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu stellen, erklärt Haggenmiller. Bevor Auszubildende einen entsprechenden Antrag einreichen, sollten sie jedoch zunächst mit den Eltern klären, ob sie das Kindergeld nicht überweisen können. Die direkte Auszahlung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Fahrtkosten geltend machen

Auszubildende sollten ihren Arbeitgeber nach einem Fahrtgeldzuschuss fragen. Werden die Fahrtkosten nicht vom Betrieb übernommen, könnten sie bei der Lohnsteuererklärung geltend gemacht werden, erläutert Ebsen. (dpa)