Essen. Während der Karnevalstage mischen Verbrecher Partygängern Drogen in die Getränke. Sie machen die Opfer hilflos und handlungsunfähig. Nur wenige Fälle kommen tatsächlich zur Anzeige. Denn die Chemikalien sind nur für kurze Zeit im Blut oder Urin nachweisbar. Doch Feiernde können sich schützen.

Schattenseiten der närrischen Zeit: In den Karnevalstagen häufen sich alljährlich die Fälle von Frauen und Mädchen, die mit K.o.-Tropfen betäubt werden. Doch auch Männer sind betroffen. Eine Initiative klärt auf, wie sich Partygänger schützen können.

Wenn Menschen in fröhlich-bunten Kostümen ausgelassen feiern, haben auch Kriminelle Hochsaison. Sogenanntes Liquid Ecstasy landet unbemerkt im Getränk ahnungsloser Party-Gäste. Dabei sind es mitnichten immer Fremde, die anderen die willenlos machenden Drogen verabreichen. Selbst Bekannte, Verwandte und Arbeitskollegen finden sich unter den Tätern, wie der Kölner Arbeitskreis K.o.-Tropfen auf seiner Internetpräsenz unter www.ko-tropfen-koeln.de berichtet. Nicht nur in Clubs, sondern auch auf Privatfeiern und im Urlaub ist Vorsicht geboten.

So gehen die Täter vor

Meist werden die Substanzen eingesetzt, um Mädchen oder Frauen im Anschluss zu vergewaltigen oder sexuell zu missbrauchen. Es gibt nach Angaben der Experten jedoch ebenso Fälle, in denen die durch K.o.-Tropfen betäubten Opfer mit Handys oder Kameras nackt gefilmt würden. Die Bilder und Videos verbreiten die Täter anschließend im Internet, warnt die Initiative. Auch Jungen und Männer können Opfer von K.o.-Tropfen werden. Das geschieht nach Erfahrung des Kölner Arbeitskreises vor allem Homosexuellen, und zwar zusammen mit Raub oder Vergewaltigungen.

Gerade im Karneval haben die Täter leichtes Spiel: Beim Feiern auf den Straßen von Köln und anderen Karnevalshochburgen werden häufig offene Getränke im Becher aus- und weitergegeben. Außerdem fällt es im allgemeinem Gewimmel nicht auf, wenn benommene Opfer untergehakt und weggebracht werden, so die Initiative.

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Die Polizei informiert: Grundsätzlich ist der Erwerb und das Verabreichen von K.o.-Tropfen als gefährliche Körperverletzung strafbar. Die Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft werden.

Genaue Opferzahlen fehlen. Laut Bundeskriminalamt wurden von 2008 bis 2012 rund 160 Fälle gezählt. Allerdings rechnen die Beamten mit einer hohen Dunkelziffer – auch, weil die Drogen nur für kurze Zeit im Blut nachweisbar sind.

So wirken die Drogen

Bei den Substanzen, die das Opfer außer Gefecht setzen, handelt es sich meist um Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) oder Gammabutyrolacton (GBL). Die Wirkstoffe sind als Partydroge unter dem Namen Liquid Ecstasy bekannt, obwohl sie chemisch nichts mit Ecstasy in Tablettenform zu tun haben.

Die K.o.-Tropfen bewirken zunächst Wohlempfinden und Entspannung, ähnlich einem Champagnerrausch. Nachfolgende Symptome sind Erinnerungsstörungen und –lücken, ein dämmriger Zustand oder das dumpfe Gefühl, „in Watte gepackt“ zu sein. Auch unerklärliche Zustandsänderungen im Verlauf des Party-Abends, etwa plötzliche Übelkeit, können auf die Einnahme von K.o.-Tropfen hinweisen. Betroffene beschreiben den Verlauf und die Symptome oft wie folgt:

Verlust der Kontrolle


  • Schlagartiger Verlust der Erinnerung

  • Zweifel daran, dass so ein „black out“ durch Alkoholkonsum hervorgerufen werden konnte

  • Störungen in der Konzentration (auch Tage später)

  • Starke Zweifel an den schlaglichtartigen Wahrnehmungen, gerade wenn es für körperliche oder sexuelle Übergriffe keine objektiven Beweise wie serologische Spuren oder Verletzungen gibt.

  • Der Arzt kann mithilfe einer Blutprobe klären, ob GHB/GBL zum Einsatz gekommen sind. Generell sollten bei jedem Verdacht so zeitnah wie möglich Blut und Urinproben genommen werden. Die Nachweisdauer von GHB im Blut beträgt ca. sechs Stunden, im Urin ca. 12 Stunden nach Konsum. Danach ist eine Unterscheidung vom natürlichen GHB-Spiegel kaum möglich.

    So können Sie sich schützen

    Keine offenen Getränke annehmen


  • Im Zweifelsfall auf einen Drink verzichten oder nur originalverschlossene Flaschen annehmen

  • Getränke nicht unbeobachtet stehen lassen. Falls es passiert ist, den Rest wegkippen und einen frischen Drink bestellen

  • Im Freundeskreis vereinbaren, gegenseitig auf die Gläser aufzupassen

  • Wer beobachtet hat, wie jemand einer anderen Person unbemerkt etwas ins Glas schüttet, sollte sich einmischen und das potenzielle Opfer warnen

  • Vorsicht vor zu viel Alkohol: Der Mix von Alkohol und den Substanzen in K.o.-Drogen kann eine tödliche Atemlähmung hervorrufen.

  • Gesund durch den Karneval: www.lifeline.de/karneval