Koblenz. Marek Lieberberg gehört der Name “Rock am Ring“ nicht allein — er darf ihn nicht ohne Zustimmung der neuen Nürburgring-Betreiber nutzen. Das hat das Landgericht Koblenz jetzt entschieden. Der Anwalt des Festival-Organisators will die Entscheidung genau prüfen.
Der Konzertveranstalter Marek Lieberberg besitzt nicht alleine die Rechte an der Marke "Rock am Ring". Er dürfe ein Festival mit diesem Namen nicht ohne die Zustimmung der Nürburgring GmbH bewerben oder veranstalten, entschied das Landgericht Koblenz am Montag.
Damit hatte ein Antrag auf einstweilige Verfügung der Ringgesellschaft im Wesentlichen Erfolg. Sie wollte verhindern, dass Lieberberg den Namen "Rock am Ring" nach seinem Weggang aus der Eifel im kommenden Jahr mit an einen neuen Festival-Standort nimmt. Ein Anwalt Lieberbergs kündigte an, die Gründe für die Entscheidung genau zu prüfen.
Lieberberg will mit Festival nach Mönchengladbach
Der Streit war entstanden, nachdem Lieberberg und der neue Ring-Besitzer Capricorn sich nicht auf eine Zusammenarbeit hatten einigen können. Nun wird voraussichtlich von 2015 an in der Eifel ein Festival der Deutschen Entertainment AG (Deag) steigen, das bislang mit dem Namen "Grüne Hölle" angekündigt wird. Lieberberg liebäugelt mit einem Umzug nach Mönchengladbach.
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Ob und wo der Name "Rock am Ring" künftig zum Einsatz kommt, ist noch unklar. Es dürfte auch davon abhängen, ob sich Lieberberg und die Ringgesellschaft an einen Tisch setzen und sich einigen. Dies hatte die Vorsitzende Richterin Ingrid Metzger bei einem Verhandlungstermin in der vergangenen Woche angeregt. (dpa)