Koblenz. Im Namensstreit um das Musik-Festival “Rock am Ring“ können sich die Nürburgring-Verantwortlichen offenbar Hoffnungen machen. Das Gericht geht derzeit davon aus, dass sowohl der Ring-Besitzer als auch der Konzertveranstalter ein Recht an dem Werktitel hat.

Im Namensstreit um das Festival "Rock am Ring" können die Nürburgring-Verantwortlichen Hoffnung schöpfen. Nach vorläufiger Bewertung bestehe ein Recht an dem Werktitel Rock am Ring sowohl für die Ring-Besitzer als auch für den Konzertveranstalter Marek Lieberberg, sagte die Vorsitzende Richterin Ingrid Metzer am Montag vor dem Landgericht Koblenz.

Das Recht liege konkret bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die beide Parteien verbinde und noch existiere. Demzufolge dürfe keine Seite ohne Zustimmung der anderen anderswo ein Festival mit diesem Namen veranstalten.

Ob das Gericht noch am Montag über den Antrag der Ring-Sanierer auf einstweilige Verfügung gegen Lieberberg entscheidet, war zunächst unklar. Mit dem Antrag will die Ring-Seite verhindern, dass Lieberberg nach der letzten Ausgabe von Rock am Ring in der Eifel von 2015 an anderswo ein Event mit diesem Namen ausrichtet. (dpa)