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Für viele Nutzer der Videoplattform YouTube ist es ein Dauer-Ärgernis: Eine Reihe von Videos sind in Deutschland nicht verfügbar, weil es im Streit um die Urheberrechte noch immer keine Einigung zwischen der Gema und YouTube gibt.

In den USA hat sich die Videoplattform YouTube, nach eigenen Angaben, mit zwei bedeutenden Vereinigungen US-amerikanischer Musikproduzenten über die Urheberrechte geeinigt. Weltweit konnten inzwischen, nach Aussagen der YouTube-Muttergesellschaft Google, mehr als 20 Vereinbarungen mit Verwertungsgesellschaften getroffen werden, die für 33 Länder gelten.

YouTube -Nutzer in Deutschland können von einer solchen Einigung vorerst nur träumen. Viel zu oft erscheint auf ihrem Bildschirm statt des gewünschten Musikvideos nur der folgende Satz: „Leider ist dieses Video, das Musik von UMG beinhaltet, in Deutschland nicht verfügbar, da die Gema die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat.“

Verhandlungen laufen seit zwei Jahren

Vor zwei Jahren lief der bestehende Vertrag zwischen YouTube und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) aus. Seitdem verhandeln beide Seiten miteinander. Zu einem Ergebnis sind sie bisher allerdings nicht gekommen.

„Wir sind der festen Überzeugung, dass Rechteinhaber und Musikschaffende auch finanziell von ihrer kreativen Arbeit auf YouTube profitieren sollen,“ erklärt Kay Oberbeck, Unternehmenssprecher der YouTube-Muttergesellschaft Google. Auch deshalb habe sein Unternehmen sich in den letzten zwei Jahren aktiv um ein Ergebnis bemüht. „Wir bedauern daher umso mehr die (ohne Unterstützung anderer europäischer Verwertungsgesellschaften getroffene) Entscheidung der Gema, uns nach Erfolg versprechenden Gesprächen dennoch eine Klage zuzustellen und damit den bisherigen vertrauensvollen Gesprächen die Basis zu entziehen“, so der Google-Sprecher.

Situation ist verfahren

Dagegen steht das aktuelle Statement der Verwertungsgesellschaft Gema: „(...) (D)ie wiederholt vorgetragene Behauptung, die Gema verweigere einen Vertragsabschluss mit Youtube, (ist) falsch.“ Es verweist auch darauf, dass mit einer Vielzahl von Online-Musikanbietern - etwa mit iTunes - Lizenzbeziehungen bestünden. Allerdings sei die Gema nicht bereit sich „von Lizenznehmern die Konditionen diktieren zu lassen“.

Außerdem erklärt die Gema, dass die Musiknutzung auf YouTube vom Konflikt zwischen YouTube und der Gema nicht betroffen sei, da die Sperrung von Videos in den meisten Fällen von anderen Rechteinhaber ausgegangen sei. „Lediglich die Sperrung von 12 (!) Werken verschiedener Rechteinhaber, die Gegenstand eines von der Gema angestrengten Musterverfahrens gegen YouTube sind, geht auf eine Initiative der Verwertungsgesellschaft zurück,“ so das Statement.

In gewissem Maße bestätigt das auch Google-Sprecher Oberbeck: „Wir wissen nicht wer die Rechte für welches Lied hat - ein Lied kann bis zu sieben Rechteinhaber haben. Deshalb blocken wir professionelle Musik in Deutschland so lange kein neuer Vertrag mit der Gema besteht.“ Oberbeck sagt aber auch, dass die Gema sehr wohl URLs von Videos an YouTube übermittele, damit diese von YouTube geblockt würden - was ja auch verständlich sei.

Die Situation ist verfahren und für YouTube-Nutzer in Deutschland wird sich in absehbarer Zeit wohl nichts ändern. Das bestätigt auch Gema-Sprecherin Katharina Reindlmeier: „Der Abschluss in den USA hat keinerlei Einfluss auf unsere Verhandlungen.“