Märkischer Kreis. .

Ein SGV Picknick, bei dem niemand die Wanderklampfe auspackt und alle einstimmen – kaum vorstellbar. Die Vatertags-Tour des Sportvereins ohne CD-Player im Bollerwagen – undenkbar. Ein Chorkonzert, bei dem nur GEMA-freie Lieder gesungen werden – unmöglich. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (kurz GEMA) hat schon so manchen Vereinsvorstand Nerven und Geld gekostet.

SGV-Hauptgeschäftsführer Benno Wolfgang Ecker rät den Wanderfreunden, jede Veranstaltung, bei der Musik geplant ist, anzumelden.

SGV Werdohl verzichtet ganz auf Musik

„Wird man ohne Anmeldung erwischt, zahlt man zur Strafe die doppelte Gebühr“, weiß die ehemalige Vorsitzende des SGV-Kierspe, Marlen Vedder. „Die Fragebögen waren uns einfach zu kompliziert: Liedfolge, Urheber“, sagt der Werdohler SGV-Vorsitzende Dieter Benninghaus: „Deshalb verzichten wir ganz auf Musik.“

Rechtevertretung

Die GEMA vertritt nach eigenen Angaben in Deutschland die Urheberrechte von 63 000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren, Musikverleger) sowie von über einer Million Rechteinhabern aus aller Welt.

Sie treibt die Gebühren u.a. für die Verwertungsgesellschaft Musikedition ein.

Wenn ein Gast spontan die Gitarre auspackt und andere mitsingen, fallen laut SGV-Geschäftsführer keine Gebühren an: „Das liegt ja nicht in der Verantwortung des Vereins.“ Für geplante Musikeinlagen hat der SGV einen Rahmenvertrag mit der GEMA, der den Abteilungen Rabatte einräumt.

Trotz allen Verständnisses für die Belange des Urheberrechts ist die GEMA selbst für Kulturschaffende spätestens seit der Diskussion um die Gebührenpflicht von Kindertagesstätten ein rotes Tuch. Thorsten Potthoff, Vorsitzender des Sängerkreises Lüdenscheid und der Landessängerjugend, ist entsetzt: „Die Kinder sollen doch erstmal an Musik und Gesang herangeführt werden.“

„Das ist gar nicht machbar“, sagt Susanne De Wolf, die beim Kreiskirchenamt Iserlohn/Lüdenscheid für den Trägerverband der evangelischen Kindergärten zuständig ist. Einige Kitas hätten aus Angst vor Gebühren bereits Feste ausfallen lassen. „Wir sind gar nicht auf die Gebührenbescheide eingegangen“, verweist sie auf die noch ausstehenden Verhandlungen der EKD mit der GEMA. Ähnlich sieht das der Kindergarten-Zweckverband beim Bistum Essen. „Die Kinder können noch nicht lesen, deshalb verteilen wir auch keine Liedtexte“, hieß es dort. Ein Rahmenvertrag decke zudem die Verwendung von Musikstücken z.B. in Gottesdiensten ab.

Grundsätzlich sei der Schutz geistigen Eigentums schon wichtig, ist Sängerkreis-Vorsitzender Thorsten Potthoff mit dem Lüdenscheider Musiker und Kultstätte-Vorsitzenden Klaus Sonnabend einig. Beide wissen aber auch, dass mancher Veranstalter unter der Gebührenpflicht ächzt. „Schon 150 Euro GEMA-Forderungen können eine Veranstaltung kaputt machen“, weiß Sonnabend. Vor allem Musikkneipen und die Clubszene seien betroffen. Es sei fraglich, ob das noch Kulturförderung im Sinne der Künstler sei.

Gebühren auch bei
fast leerem Konzertsaal

Andererseits, so der Gitarrist und Sänger Sonnabend, sei es nur recht und eine nette Geste, wenn der Urheber etwas vom finanziellen Vorteil abbekomme. Als Vorsitzender des Vereins Kultstätte bezeichnet er die Vorgehensweise der GEMA als „relatives Unding“. Beim ersten GEMA-pflichtigen Song werden bei jedem Konzert Gebühren fällig. Abgerechnet wird nach Saalgröße und Eintrittspreis. Selbst wenn nur 20 Zuhörer kommen, kassiere die GEMA für ein volles Kulturhaus mit beispielsweise 600 Plätzen.

Das sei ein guter Grund für alle Gesangvereine, dem Sängerkreis beizutreten, nutzt Potthoff dies als Werbeeffekt. Die Mitgliedsvereine zahlen aufgrund eines Rahmenvertrages deutlich weniger, als wenn sie allein als Veranstalter auftreten. Die GEMA-Gebühren sind Teil des Mitgliedsbeitrages.