Essen. . Alles nur geklaut? Plagiatvorwürfe gegen Coldplay: Für ihre neue Single „Every Teardrop Is A Waterfall“ sollen sie bei „Ritmo De La Noche“ abgekupfert haben. Deshalb will Alex Christensen offenbar klagen. Doch der deutsche Produzent hat sich vielleicht auch bedient.

Verona Pooth als Vorbild für Coldplay? Die neue Single der britischen Pop-Gruppe „Every Teardrop Is A Waterfall“ sorgt derzeit für viel Wirbel. Der deutsche Musikproduzent Alex Christensen (U 96, Alex C.) ist der Meinung, bei dem Song handele es sich um ein Plagiat. „Every Teardrop Is A Waterfall“ sei bei dem 90er-Jahre-Hit „Ritmo De La Noche“ abgekupfert.

Den Dance-Song hatte Christensen der Band Chocolate mit Sängerin Verona Pooth (damals noch Feldbusch) geschrieben. Der Bild-Zeitung erzählte der Ex-Popstars-Juror, dass er Coldplay verklagen wolle, auch wenn er sich freue, dass Coldplay den Eurodance entdeckt habe.

Coldplay rechtfertigt sich

Bei Facebook und Youtube gab es nach der Veröffentlichung von „Every Teardrop Is A Waterfall“ von den Coldplay-Fans viel Lob für den Song, einige hatten allerdings schnell die Anfangs-Melodie als Hauptthema von „Ritmo De La Noche“ ausgemacht.

Prompt reagierte die Band um Chris Martin und wies sämtliche Kritik zurück. Coldplay hätte sich bei der Komposition von „I Go To Rio“ inspirieren lassen. Dieser Song stammt aus der Feder von Peter Allen und Adrienne Anderson. Chris Martin habe „I Go To Rio“ in einer Nachtclub-Szene des mexikanischen Films Biutiful gehört. Daraufhin wurden die Namen von Anderson und Allen (verstarb 1992) als Mitautoren angegeben. Damit sieht Chris Martin sämtliche Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung entkräftet.

Nicht die erste Klage gegen Coldplay

Musikproduzent Alex Christensen will offenbar die britische Band Coldplay wegen eines Plagiats verklagen. (Foto: ddp)
Musikproduzent Alex Christensen will offenbar die britische Band Coldplay wegen eines Plagiats verklagen. (Foto: ddp) © ddp

Bereits 2009 musste sich Coldplay wegen eines Plagiatsvorwurfs vor Gericht verteidigen. Der Gitarrist Joe Satriani war der Meinung, dass Coldplay für ihren Hit „Viva La Vida“ abgekupfert habe. Das Gericht in Kalifornien wies die Klage allerdings zurück, da die Beweismittel für einen Song-Klau nicht ausreichten.

In dem aktuellen Fall ist allerdings Echo-Gewinner Alex Christensen vielleicht auch nicht ganz unschuldig. In dem CD-Booklet zu „Ritmo De La Noche “ von 1990 gibt es keinen Hinweis darauf, dass musikalische Elemente von Peter Allens „I Go To Rio“ übernommen wurden – weder bei der Nennung der Autoren noch der Produzenten, wozu Christensen gehörte. Falls der Hamburger Musiker tatsächlich seine Klage-Ankündigung wahr macht, könnte es zu einem interessanten Prozess kommen mit der Frage: Kann eine Plagiats-Klage Erfolg haben, wenn der Urheber selbst möglichweise abgeschrieben hat?

Alex Christensen war auf Anfrage von DerWesten für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.