Köln. Wenn ein Mörder seinem Pfarrer einen Mord gesteht - gilt dann das Beichtgeheimnis? „Ohne Ausnahme“, sagt Stefan Muckel, Kirchenrechtler an der Universität Köln zur Diskussion nach der Tatort-Folge „Im Namen des Vaters“, die die ARD am Mittwoch ausgestrahlt hatte.
Nach dem Frankfurter „Tatort“ am Mittwochabend in der ARD („Im Namen des Vaters“) fragten sich viele Fernsehzuschauer, ob ein Pfarrer nach einer Mord-Beichte seine Informationen an die Polizei weitergeben muss. Die Regelung ist allerdings eindeutig: „Das Beichtgeheimnis kennt keine Ausnahmen“, sagte Stefan Muckel, Professor für Kirchenrecht an der Universität zu Köln, der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag. Grund hierfür ist der besondere Schutz der Beichte durch Kirchen- und Strafrecht. 7,24 Millionen Zuschauer hatten den „Tatort“ gesehen.
Konfessionsübergreifend gelte das Beichtgeheimnis als „unverletzlich“, und nehme vor allem nach katholischem Verständnis eine „herausragende Bedeutung“ ein, so Muckel. Neben der strengen Auslegung des Kirchenrechts werden die Geistlichen zudem durch das „Zeugnisverweigerungsrecht“ geschützt. Anders als in anderen Ländern (z.B. Frankreich) sind Geistliche in Deutschland auch bei Kapitalverbrechen wie Mord von der Anzeigepflicht befreit. Kommt es zum Bruch mit dem Geheimnis, droht den Geistlichen nach katholischem Verständnis die Exkommunikation - der Ausschluss aus der Kirche.
Im „Tatort“ kannte Pater Markus (Florian Lukas) den Mörder von Agnes Brendel (Anna Böttcher) und schwieg. „Bild.de“ nahm die Diskussion auf und machte sie am Donnerstag zum Thema. Im Forum gingen die Kommentare und Meinungen der User auseinander: „Es kann heutzutage nicht mehr Sinn und Zweck der Kirche sein, Mörder zu decken“, schrieb ein Leser. „Ein Anwalt darf auch nichts sagen, ein Arzt hat seine Schweigepflicht und das muss auch für die Beichte gelten“ ein anderer. Experte Muckel sagt: „Die Beichte muss eine absolute Größe bleiben, sonst schafft sie sich selbst ab.“ (dpa)