Berlin. . Fernsehzuschauer, die über Jahre keine Rundfunkgebühren bezahlt haben, müssen nicht mit Rückforderungen rechnen. Der neue Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio werde bei neuen Forderungen nur bis zum 1. Januar 2013 zurückgehen, betont die ARD.

Die für den Jahreswechsel anstehende Umstellung der Rundfunkgebühr auf einen Rundfunkbeitrag soll langjährigen Schwarzsehern keine schlaflosen Nächte bereiten. Wie der Justiziar des Südwestrundfunks, Hermann Eicher, in Mainz sagte, werde die bisherige Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die künftig als Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio firmieren wird, „bei neuen Forderungen nur bis zum 1. Januar 2013“ zurückgehen. Eicher betonte: „Schwarzseher müssen keine Rückforderungen fürchten.“

Bisher wurde für TV- oder Radiogeräte sowie auch internetfähige Computer und Handys die sogenannte geräteabhängige Rundfunkgebühr fällig. 7,5 Milliarden Euro kamen so zuletzt im Jahr 2011 für die öffentlich-rechtlichen Programme in Deutschland zusammen. Zum Januar löst der sogenannte Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr ab. Er wird nicht mehr an einzelnen Geräten festgemacht, sondern pro Wohnung fällig - dafür aber unabhängig davon, wie viele Menschen dort leben. Ab 2013 zahlt dann jeder Haushalt monatlich 17,98 Euro für die Rundfunknutzung. Die bisherige GEZ darf ihre Daten für die Umstellung einmalig mit dem aktuellen Datenbestand der deutschen Einwohnermeldeämter abgleichen.

Wohngemeinschaften sollten rasch aktiv werden

Laut Eicher hat die GEZ bereits Millionen Briefe verschickt: Empfänger sind all jene, die bisher etwa nur die niedrigere Gebühr allein für Radiogeräte oder Computer bezahlt haben. Eine Reduzierung, die 2013 wegfallen wird. Auf flächendeckende Post verzichteten die Sender jedoch, um Geld zu sparen. Die Bewohner von zirka 1,5 Millionen Wohnungen müssten daher von sich aus aktiv werden, um sich künftig Doppelbeiträge zu sparen.

Dabei geht es um Wohngemeinschaften, in denen etwa unverheiratete Paare zusammenleben oder Eltern mit erwachsenen Kindern, die selbst Geld verdienen. „Am Liebsten wäre es uns, die Betroffenen würden sofort aktiv“, sagte Eicher. Eine Datenbank mit den Wohnverhältnissen der Deutschen dürfe immerhin dafür nicht angelegt werden. So sei der künftige Beitragsservice darauf angewiesen, dass Bürger reagierten. Wer das nicht sofort mache, habe aber Zeit: Diese Betroffenen könnten bis Ende 2014 nachweislich unnötig bezahlte Beiträge zurückfordern.

Vermieter müssen keine Auskunft geben

Vermieter werde die heutige GEZ erst einmal nicht um Informationen bitten - obwohl ihr das erlaubt worden sei. „Vermieter müssen keine Auskunft darüber geben, wer in ihren Räumen mit wem zusammenwohnt“, sagte Eicher, Leiter der ARD/ZDF-Arbeitsgruppe „Begleitkommunikation zum Rundfunkbeitrag“. „Wir setzen darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger von sich aus ihrer Anmelde- und Beitragspflicht nachkommen.“ (dapd)