Dresden. Die geplante Haushaltsabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist nach Ansicht des sächsischen Medienpolitikers Johannes Beermann (CDU) rechtssicher. Klagen hätten seien chancenlos, sagte Beermann. Im Zuge der Reform würden außerdem die GEZ-Kontrollen abgebaut.

Der sächsische Staatskanzleichef Johannes Beermann (CDU) wertet Klagen gegen die neue Haushaltsabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als chancenlos. Das neue System setze die verfassungsrechtliche Vorgabe eines bedarfsgerecht finanzierten Rundfunks in die Tat um, sagte er den "Dresdner Neuesten Nachrichten" (Dienstagsausgabe). Darüber hinaus sollen die "umstrittenen und nicht mehr zeitgemäßen Kontrollen durch die GEZ abgebaut werden".

Der Medienpolitiker nahm auch Bezug auf den bayerischen Rechtsassessor Ermano Geuer. Dieser bemängelt, dass die Gebühr unabhängig von der Rundfunknutzung erhoben werde. Zudem betrachtet Geuer die Gebühr als Steuer. Für diese hätten die Länder aber keine Regelungskompetenz. "Diese Auffassung ist falsch", sagte Beermann. Ab 2013 zahlt jeder Haushalt monatlich 17,98 Euro für die Rundfunknutzung, egal welche Geräte vorhanden sind. (dapd)