Köln. Wurde bei DSDS gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen? Die Bezirksregierung Köln prüft das jetzt, nachdem die 16-jährige DSDS-Kandidatin nach 22 Uhr per Bildschirm auf die Bühne übertragen wurde.

Die Bezirksregierung Köln prüft, ob die Produktionsfirma der Sendung "Deutschland sucht den Superstar" gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen hat. Der Grund: DSDS-Kandidatin Fabienne Rothe ist mit 16 Jahren noch voll schulpflichtig und darf laut Gesetz nach 22 Uhr nicht mehr auf der Bühne stehen. Und bei der regelmäßig ab 23.15 Uhr ausgestrahlten Entscheidung wird es auch für Luca Hänni (17) und Vanessa Krasniqi (17) knapp: Als Minderjährige dürfen sie ohne behördliche Bewilligung maximal bis 23 Uhr im Fernsehen auftreten. Ein Verstoß kann teuer werden: Laut Jugendschutzgesetz können bis zu 15 000 Euro Strafe fällig werden.

Bei der DSDS-Show am 25. Februar wurde Fabienne Rothe bei der späten Entscheidung auf einem Stuhl stehend gefilmt und über einen Bildschirm auf die Bühne übertragen. Ein Umgehungstatbestand? Jedenfalls führte dies dazu, dass die Bezirksregierung bei der Mottoshow am vergangenen Samstag genau hinsah, um mögliche Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz zu prüfen. "Bisher liegen keine Ergebnisse vor", sagte eine Sprecherin auf DerWesten-Anfrage. Im Übrigen handele es sich nicht um ein Vorgehen der Bezirksregierung gegen DSDS, sondern um es gehe um die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetz.

Schon nach der Show am 25. Februar hatte es Gespräche zwischen Bezirksregierung und Produktionsfirma gegeben. "Wir sind weiterhin in engem Kontakt", so die Sprecherin. Die Bezirksregierung ist jedenfalls alarmiert. Schon im vergangenen Jahr habe es ähnliche Probleme gegeben. Damals musste der 16-jährige Kandidat Sebastian Wurth die Bühne nach 22 Uhr vorzeitig verlassen.