München.. Wer bei einer Reality- oder Castingshow Geld gewinnt, muss sich auf hohe Steuerforderungen einstellen. Denn für den Bundesfinanzhof ist das Geld kein Gewinn, sondern gilt als Einkommen.

Auf die Sieger von Reality- und Casting-Shows kommen hohe Steuerforderungen zu. Dies geht aus einem Bescheid des Bundesfinanzhofs in München hervor, wie die "Financial Times Deutschland" am Freitag berichtet. Diesen hatte der "Big Brother"-Sieger des Jahres 2005, Sascha Sirtl, erhalten, der bei der Fernsehsendung eine Million Euro gewonnen hatte.

Unterschied zu Quizshows

Für das Gericht ist das Geld kein Gewinn, sondern Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit, weswegen es - anders als Gewinne im Lotto oder bei Quizshows wie "Wer wird Millionär" - nicht steuerfrei ist. Entscheidender Unterschied ist dem Bericht zufolge, dass die Teilnehmer von Shows wie "Big Brother", "Dschungelcamp" oder "Germany's next Topmodel" dort Wochen oder gar Monate verbringen.

Ein Sprecher des BFH bestätigte am Freitag die Existenz des Bescheids, äußerte sich aber nicht zu den Inhalten. Eine mündliche Verhandlung sei beantragt und könne in den kommenden Monaten folgen. (dapd)