München. Im Januar hatte ein Reporter darauf geklagt, dass er von den Ermittlern eine Aufstellung der Werke des Münchner Kunstsammlers Cornelius Gurlitt erhält und vom Augsburger Verwaltungsgericht Recht bekommen. Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat diese Entscheidung nun korrigiert.
Die Staatsanwaltschaft muss Journalisten keine Liste der bei Kunstsammler Cornelius Gurlitt beschlagnahmten Bilder zur Verfügung stellen. Das gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Freitag bekannt. Er hat damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg korrigiert.
Im Januar hatte ein "Bild"-Reporter darauf geklagt, eine Aufstellung von Gurlitts Bildern mit genauer Bezeichnung und Angabe der Abmessungen zu erhalten. Das Verwaltungsgericht hatte der Klage stattgegeben, die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein und bekam nun in zweiter Instanz Recht.
Mit der Veröffentlichung zahlreicher Einzelobjekte auf einer Internetplattform sei dem öffentlichen Informationsinteresse am "Schwabinger Kunstfund" bereits Rechnung getragen. Die Zeitung kündigte Verfassungsbeschwerde an.
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Der Präsident des Zentralrates der Juden, Dieter Graumann, sagte der "Bild"-Zeitung: "Diesen Beschluss kann ich nicht nachvollziehen. Transparenz ist das Gebot der Stunde. Wer eine faire und gerechte Lösung in diesem Fall anstrebt, muss für größtmögliche Transparenz sorgen." (dpa)