Augsburg/München. . Weit mehr als 1000 Bilder haben Steuerfahnder in Cornelius Gurlitts Wohnung sichergestellt, doch nur ein Teil davon ist bisher bekannt. Ersten Erkenntnissen zufolge stehen jedoch knapp 600 davon im Verdacht, Raubkunst aus der Nazizeit zu sein. Die Ermittler müssen nun Journalisten eine Liste aller Bilder geben, sofern ein erstes Urteil Bestand hat.

Die Staatsanwaltschaft muss der Presse nach einem Gerichtsbeschluss eine Liste der beschlagnahmten Gurlitt-Bilder zur Verfügung stellen. Ein Reporter hatte vor dem Augsburger Verwaltungsgericht darauf geklagt, dass er von den Ermittlern eine Aufstellung der Werke des Münchner Kunstsammlers Cornelius Gurlitt (81) mit genauer Bezeichnung und Angabe der Abmessungen erhält. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, erging eine einstweilige Anordnung, dass dem Journalisten aufgrund des Auskunftsanspruches nach dem Pressegesetz die Liste auszuhändigen sei.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat umgehend Beschwerde eingelegt. Nun muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entscheiden, ob die Liste herausgegeben wird.

600 Werke stehen im Verdacht, Beutekunst zu sein

Die Staatsanwaltschaft hatte in Gurlitts Schwabinger Wohnung mehr als 1000 Kunstwerke sichergestellt. Knapp 600 davon stehen im Verdacht, Raubkunst aus der Nazizeit zu sein.

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Der Reporter einer Münchner Zeitung hat auch Anspruch darauf, dass ihm mitgeteilt wird, bei welchen Bildern potenzielle Eigentümer ermittelt und kontaktiert wurden. Den Antrag, auch die Namen dieser möglichen Eigentümer bekanntzugeben, lehnte das Gericht allerdings ab.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich unter Berufung auf das Steuergeheimnis geweigert, die Informationen rauszugeben. Gegen Gurlitt wird wegen eines möglichen Steuerdelikts ermittelt. Für die Verwaltungsrichter ist das nicht ausreichend. Das Steuergeheimnis stehe der Herausgabe der Liste nicht entgegen, da es abzuwägen sei gegen die Pressefreiheit. Das Gericht betonte, dass am Fall Gurlitt "ein erhebliches und zwingendes öffentliches Interesse" bestehe. (dpa)